Vokietija – Pastatų valymo paslaugos – Reinigung von Sportstätten
Vokietija – Pastatų valymo paslaugos – Reinigung von Sportstätten
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Adresas: Kirchstr. 1/3
Miestas: Berlin
Pašto
kodas: 14163
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: vergabestelle@ba-sz.berlin.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Reinigung von Sportstätten
Nuorodos numeris: 019SuSEU26
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
90911200
Pastatų valymo paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Ausführung von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten sowie bedarfsgerechte Son-dereinigungsarbeiten für Sportstätten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin.
Zu den Leistungen der Unterhaltsreinigung gehören die Bodenreinigung, die Oberflä-chenreinigung des bezirkseigenen Inventars, die Sanitärreinigung, sowie die Bestückung mit Verbrauchsmaterial, die Glasreinigung (teilweise) sowie die Abfallentsorgung.
Binnen des ersten vollen Vertragsmonats ist in Absprache mit dem Auftraggeber und den Sportplatz-/Hallenwarten, für jedes Objekt ein Reinigungsplan zu erstellen, als Ar-beitsanweisung an die operativen Reinigungskräfte. Der genaue Turnus für die Reinigungsarbeiten in den jeweiligen Raumgruppen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Soweit nicht gesondert beauftragt, findet in den ersten zwei Wochen der Sommerferien sowie in den Weihnachtsferien, an unterrichtsfreien Tagen und unterrichtsfreien Feierta-gen - gemäß Schulferienkalender des Landes Berlin, in seiner jeweils geltenden Fas-sung- keine Unterhaltsreinigung statt.
Die Grundreinigung umfasst die intensive, tiefgehende Reinigung und Pflege aller rele-vanten Bereiche und Anlagen des Sportstandortes, die über die regelmäßige Unter-haltsreinigung hinausgeht und ist einmal jährlich durchzuführen.
Die durchzuführende Grundreinigung hat nach den Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks und der „Empfehlungen zur Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbe-lägen; GGGR-Merkblatt GB.01“ der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. zu erfolgen.
Sonderreinigungen umfassen Reinigungsarbeiten, die über die regulären, regelmäßig durchzuführenden Reinigungsaufgaben hinausgehen und werden erforderlich, wenn es zu Umständen oder besonderen Anlässen kommt (z.B. nach großen Veranstaltungen oder Wettkämpfen in den Sportstätten), die im normalen Reinigungsplan nicht abgedeckt sind.
Sonderreinigungen werden vom Auftraggeber, insbesondere durch das Sportamt, ge-sondert schriftlich beauftragt.
Bei den anzuwendenden Reinigungsmethoden ist eine Schmutzverschleppung durch Einhaltung des im Gebäudereiniger-Handwerk bewährten Vierfarbsystem zu verhindern.
Jeder Reinigungsbereich erhält seine eigene Farbe, in der alle Eimer, Lappen und Wischtücher gehalten sein müssen. Nachstehend aufgeführte Farbgebung ist hierbei anzuwenden.
Die verwendeten Arbeitsmittel und -verfahren müssen dem anerkannten Stand des deut-schen Gebäudereiniger-Handwerks entsprechen. Die Pflege und Werterhaltung der zu rei-nigenden Objekte ist zu gewährleisten. Alle für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Arbeitsmittel (Maschinen und Geräte sowie Reinigungs- und Pflegematerialien, Müllsäcke, auch Desinfektionsmittel und Arbeits-schutzkleidung) stellt der Auftragnehmer.
Es sind Reinigungsmittel zu verwenden, die den Umweltkriterien der EU-Umweltzeichen blauer Engel oder EU Ecolabel in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, als Arbeitsmittel möglichst Blindenwaren von
anerkannten Blindenwerkstätten zu beziehen.
Die Grund- und Unterhaltsreinigung der Fußböden sind durch die Verwendung von
geeigneten Pflegemitteln und Emulsionen so auszuführen, dass im Sinne der jeweiligen Normen und in der jeweils geltenden Fassung in allen Reinigungsbereichen angemessene Trittsicherheit stets gewährleistet ist.
Die zu erbringende Glas- und Rahmenreinigung hat einmal jährlich nach Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber und den Verantwortlichen der Sportstätten zu erfol-gen. Sind keine anderweitigen Termine abgestimmt, ist die Ausführung im Zeitraum 01.03. bis 31.10. eines jeden Vertragsjahres während der Schulferien vorgesehen. Darüber hinaus ist bei der Personalplanung zu berücksichtigen, dass die Ausführung der Arbeiten innerhalb von zwei zusammenhängenden Wochen sicherzustellen ist. Es wird auf die Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks sowie die RAL Gütegemein-schaft Gebäudereinigung e.V., insbesondere Merkblatt GZ902 verwiesen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Absprache mit der Sportanlagenverwaltung und den Sportplatz- und Hallenwarten, für jedes Sportobjekt einen Zeitplan zu er-stellen, in dem die Fenster-, Glas und Rahmenreinigung durchgeführt wird.
Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen ein-, zwei- oder mehrseitig. Glasflächen sind: Fensterscheiben aus Glas oder Kunststoffen, Waben- und Glasbausteine, Dachverglasungen und Dachfenster Lichtkuppeln, Glaswände, Glas-türen und Türen mit Glaselementen, Oberlichter sowie Glas-Vordächer., Rahmen und zugehörige Elemente sind: Fensterrahmen, Fensterhölzer, Fensterbänke, Falze, Beschläge.
Die Glas- und Rahmenreinigungsflächen sowie zugehörige Falze und Beschläge sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
90911200 Pastatų valymo paslaugos