Vokietija – Telefono ryšio ir duomenų perdavimo paslaugos – ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG: Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabitnetzinfrastruktur

Vokietija – Telefono ryšio ir duomenų perdavimo paslaugos – ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG: Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabitnetzinfrastruktur


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Zentrale Vergabe und Beschaffung
      Adresas: Neuer Markt 3
      Miestas: Rostock
      Pašto kodas: 18055
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: uta.klimpel@rostock.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas: http://www.rostock.de

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG: Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabitnetzinfrastruktur

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      64210000 Telefono ryšio ir duomenų perdavimo paslaugos

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Der Konzessionsgeber hat bereits am 29.09.2025 EU-weit (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 636132-2025) bzw. am 27.09.2025 auf https://projekttraeger-breitband.de ein Aus-schreibungsverfahren bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurden bereits geeignete Bieter identifiziert; der Teilnahmewettbewerb ist somit bereits abgeschlossen, das Verhandlungsverfahren wurde jedoch noch nicht eingeleitet. Da sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und damit im laufenden Verfahren eine Vielzahl an Adressen als nicht förderfähig herausgestellt haben, wurden diese Adressen nunmehr aus der Ausschreibung herausgenommen. Die Veränderung des Ausbaugebiets erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine Beteiligung an der Ausschreibung ermöglichen soll. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. =============================================== Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unter-nehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in dem unten näher bezeichneten Gebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)“ beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) der Leistungsbeschreibung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      64210000 Telefono ryšio ir duomenų perdavimo paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.