Vokietija – Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos – Beförderung von Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigung zu Lichtenberger Schulen in sechs Losen

Vokietija – Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos – Beförderung von Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigung zu Lichtenberger Schulen in sechs Losen


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
      Adresas: Alt-Friedrichsfelde 60
      Miestas: Berlin
      Pašto kodas: 10315
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: post.evergabe@lichtenberg.berlin.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas:

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Beförderung von Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigung zu Lichtenberger Schulen in sechs Losen
      Nuorodos numeris: 25-HD-20-Befoerd

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      60130000 Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Die Auftrag gebende Stelle überträgt dem Auftrag nehmenden Unternehmen je Los die Durchführung von Beförderungsleistungen vorwiegend behinderter Schüler:innen (ggf. mit Begleitpersonal) vom Aufnahmepunkt – (Wohnort bzw. Sammelpunkt nur im Los 5) zu verschiedenen Zielorten (Schulen im Bezirk Lichtenberg von Berlin bzw. Praktikumsorte innerhalb Berlins) und von der Schule bzw. vom Praktikumsort zum Wohnort bzw. zum Sammelpunkt (Los 5) zurück. Der Leistungsumfang enthält die: - Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, einschließlich Beförderung von Schülern und Schülerinnen im Rollstuhl für die Lose 1 - 3 - Beförderung von Schüler:innen in den Ferien sowie Sonderfahrten für die Lose 1 - 6 - Beförderung von Schülern:innen zu Praktika, Exkursionen im Rahmen des Unterrichtes für die Lose 1 - 3 - 5 inklusive der Tourenplanung entsprechend der vorgegebenen Mindestanforderungen durch das auftragnehmende Unternehmen je Los. Insofern ist in den Vergabeunterlagen die tägliche Beförderung an Schul- und Ferientagen (soweit im Leistungsumfang enthalten) von Montag bis Freitag gemeint. Die Hinfahrt zu den Schulen und die Abfahrt von den Schulen richten sich je nach Schulorganisation nach dem jeweiligen Unterrichtsbeginn und –ende bzw. in Einzelfällen nach individuellen Erfordernissen. Das spätere Auftrag nehmende Unternehmen hat die Beförderungsleistung so durchzuführen, dass die Schüler:innen jeweils 10 - 15 Minuten vor Unterrichts- bzw. Betreuungsbeginn an der Schule eintreffen. In den Adresslisten der Schüler:innen im Los 1 – 6 (Punkt 3.1 – 8.1) wird für jede/n Schüler:in der jeweilige Unterrichts- bzw. wenn zutreffend der Betreuungsbeginn und das jeweilige Unterrichts- bzw. Betreuungsende dargestellt. Bei Einzelbeförderungen (aus medizinischen Gründen) erfolgt die zeitliche Festlegung für die Hin- und Rückfahrt individuell entsprechend der Gegebenheiten. Eine 100 %ige passgenaue Übersicht der Wohnanschriften der Schüler:innen und die daraus resultierenden Besonderheiten (z.B. aus der Art der Behinderung) je Los (Los 1 – 6) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht übergeben werden, da zu Beginn eines jeden Schuljahres neue Schüler:innen hinzukommen, Schüler:innen die Schule verlassen, Umzüge erfolgen usw. Ein von der Zeitplanung abweichendes Eintreffen der Schüler:innen an der Schule bzw. am Wohnort bzw. Sammelpunkt (nur Los 5) kann sowohl zu erheblichen schulorganisatorischen Schwierigkeiten als auch zu Problemen bei der Betreuung im häuslichen Bereich führen. Deshalb hat das Auftrag nehmende Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die im Tourenplan vereinbarten Hin- und Rückfahrtzeiten unbedingt eingehalten werden. Die Bereitschaft zur Stellung des ggf. erforderlichen Begleitpersonals durch das Auftrag nehmende Unternehmen wird vorausgesetzt. Die Bestellung von Personal erfolgt durch die Auftrag gebende Stelle in Absprache mit dem Auftrag nehmenden Unternehmen. Setzt das Auftrag nehmende Unternehmen von sich aus zusätzliches Begleitpersonal ein, so ist dies nicht gesondert in Rechnung zu stellen. Das Auftrag nehmende Unternehmen ist nicht berechtigt, von den zu Befördernden selbst ein Entgelt für die Beförderungsleistung zu verlangen. Die Beförderungen erfolgen als Sammelbeförderungen. Einzelbeförderungen sind nur nach erteilter Genehmigung durch die Auftrag gebende Stelle durchzuführen sowie bei Besonderheiten in der Person des Fahrgastes. Beförderungen im Rahmen des obligatorischen Unterrichtes wie Wandertage, Projekttage, Exkursionen und dergleichen, die innerhalb von Berlin stattfinden, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages zu realisieren. Es gelten die Kalkulationsmechanismen der Leistungsverzeichnisse. Dies gilt insbesondere für die Beförderungen von Schüler:innen mit Rollstühlen bzw. stark Gehbehinderten, für die die Bewältigung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist. Entsprechende Planungen werden den Auftrag nehmenden Unternehmen mit ausreichendem Vorlauf mitgeteilt. Des Weiteren muss das zukünftige auftragnehmende Unternehmen bei unvorhersehbaren Ereignissen grundsätzlich in der Lage sein flexibel zu reagieren, so z. B. bei Maßnahmen des Landes Berlin, wonach der Schulbetrieb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann oder bei verkürztem Unterricht durch extreme Witterung. Hohe Flexibilität in der Schülerbeförderung sowie bei Sonderfahrten – insbesondere in den weiterführenden Schulen (Los 3) – ist unabdingbar.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      60130000 Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.