Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber
Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Landkreis Märkisch-Oderland
Adresas: Puschkinplatz 12
Miestas: Seelow
Pašto
kodas: 15306
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: wirtschaftsamt@landkreismol.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.maerkisch-oderland.de/
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
Verkehrsleistungen
im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und
Barnim gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen
Inhouse-Betreiber
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
60112000
Viešojo kelių transporto paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim sind gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz
über den öffentlichen
Personennahverkehr in Brandenburg (ÖPNVG Brbg) Aufgabenträger für
den ÖPNV
und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung
gemeinwirtschaftlicher
Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Sie
beabsichtigen eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA)
für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3
PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse-
Betreiber
als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind alle Linien
(Linienverkehr
im Sinne von § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr im Sinne von § 44 PBefG) im
Zuständigkeitsgebiet
der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim (siehe im Detail ergänzendes Dokument
zu dieser Vorabbekanntmachung). Für die einzuhaltenden Standards wird auf die
Nahverkehrspläne der
Landkreise verwiesen (https://www.maerkisch-oderland.de/_Resources/Persistent/d/e/a/d/deade4dda6ff16d5a20d0dfda28e6184719a10d5/Textteil%20des%20Nahverkehrsplanes%20f%C3%BCr%20die%20Zeit%202025-2029.pdf und https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/61_Strukturentwicklungsamt/%C3%96PNV/2023-26_NVP_web.pdf). Eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Barnim zum 01.01.2027 ist geplant. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim als zuständige Behörden kommen mit dieser
Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG)
Nr.1370/2007
sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten
öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Bediengebiet,
Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der
Sicherstellung
der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus
einem
ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das
wesentliche
Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument
wird auf der Internetseite https://www.maerkisch-oderland.de/wirtschaft-entwicklung/wirtschaft/oepnv zur
Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 1.500.000 Fahrplankilometer im Jahr, davon ca. 176.000 Fahrplankilometer im Jahr im Landkreis Barnim.
Fahrplankilometer im Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind aus dem
Ergänzungsdokument
ersichtlich. Daraus ergeben sich auch die Leistungen des Linienbedarfsverkehrs
(Bediengebiete,
Bedienzeiten etc.) Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als
Gesamtleistung
nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur
auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Die
Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, die Verkehrsleistungen während der
Laufzeit
des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb.
Schülerbeförderungsbedürfnisse), die Nahverkehrspläne sowie gesetzliche und
finanzielle
Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf
von
Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Die Landkreise Märkisch-Oderland und
Barnim behalten sich vor, zusätzliche Angebote mit
alternativen/flexiblen
Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern bzw. bestehende
alternative/flexible
Bedienformen in Linienverkehr umzuwandeln. Änderungen vor Vergabe werden durch
eine
Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht.
Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in
Verbindung
mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs.
8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen
Leistungen
auf den in den Fahrplänen genannten Linien bzw. Bediengebieten vor Verkehren, die
das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit
sie von den Auftraggebern nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist
beschränkt
auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den
Betriebszeiten.
Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG. Die Laufzeit der
Vergabe
wird bis zum 31.12.2036 beschränkt. Sie beginnt am 01.01.2027.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
60112000 Viešojo kelių transporto paslaugos