Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Vergabe von ÖPNV-Leistungen des Linienbündels Nord im Landkreis Neu-Ulm
Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Vergabe von ÖPNV-Leistungen des Linienbündels Nord im Landkreis Neu-Ulm
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Landkreis Neu-Ulm
Adresas:
Miestas: Neu-Ulm
Pašto
kodas: 89231
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: vergabestelle@landkreis-nu.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: www.landkreis-nu.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Vergabe von ÖPNV-Leistungen des Linienbündels Nord im Landkreis Neu-Ulm
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
60112000
Viešojo kelių transporto paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Der Landkreis Neu-Ulm ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien im Linienbündel Nord einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit für
- Los 1: vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036
- Los 2: vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2031
Los 1: Regionalverkehr
Linie 59 Ulm – Elchingen – Langenau
Linie 78 Ulm – Neu-Ulm – Finningen – Weißenhorn
Linie 86 Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Nersingen – Straß – Unterfahlheim (- Echlishausen)
(ersetzt die Linie 850 im Abschnitt Ulm - Nersingen komplett)
Linie 597 Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Elchingen
Linie 763 Ulm – Neu-Ulm – Pfaffenhofen – Wallenhausen – Weißenhorn
Linie 850 entfällt: Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Nersingen (geht in Linie 86 auf)
Pfiffibus 5 Gemeinden Elchingen und Nersingen mit Gemeindeteilen
Los 2: Ortsverkehr (Optional)
591 Thalfingen – Oberelchingen – Unterelchingen
Die vorgenannten Linien werden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelne Linien dürfen nicht über einen eigenwirtschaftlichen Antrag aus einem der Lose herausgelöst werden. Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (Anhang 1; siehe Link unten) entnommen werden.
Die heutige Verkehrsleistung auf den genannten Linien beträgt rund 890.000 Fahrplan-km pro Jahr im Linienverkehr zuzüglich der in Anspruch genommenen Leistungen im Bedarfsverkehr beim Pfiffibus (bisher rund 70.000 km pro Jahr 2024; die tatsächliche Nachfrage kann schwanken).
Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege, Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige Anforderungen) ergeben sich aus einer ergänzenden Information, welche unter https://www.landkreis-nu.de/oePNV/Informationen-fuer-Vorabbekanntmachungen abrufbar ist. Unter dem genannten Link sind auch die ebenfalls zu beachtenden Nahverkehrspläne der benachbarten Aufgabenträger hinterlegt.
Dem zukünftigen Betreiber wird im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG für die Bedienung der benannten Linien erteilt werden.
Der Landkreis Neu-Ulm behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in das hier angekündigte Vergabeverfahren aufzunehmen. Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen.
Anschlüsse von und zur Bahn sind nach Möglichkeit in Thalfingen, Nersingen und Weißenhorn herzustellen. Anschlüsse zwischen den Bussen sind in Weißenhorn (Bahnhof), Pfuhl (Schulzentrum) sowie in Pfaffenhofen (Kirche/Rathaus) (Relationen Wallenhausen <-> Finningen) anzubieten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Verspätungen sind dabei im Rahmen der Möglichkeiten abzuwarten. Am Bahnhof Nersingen wartet der Pfiffibus außerhalb der Verkehrszeiten der Linienbusse mindestens zweistündlich auf die Zugankunft, so dass ankommende Fahrgäste ohne Anmeldung im Bedienungsgebiet nach Hause gefahren werden. Andere Fahrgäste können Pfiffibusfahrten im Bedienungsgebiet telefonisch oder per App buchen.
Die Schüler im heutigen Bedienungsgebiet sind weiterhin zu den Schulen zu befördern. Die heutigen Fahrpläne und heute bedienten Schulstandorte sind unter https://www.landkreis-nu.de/oePNV/Informationen-fuer-Vorabbekanntmachungen zu finden.
Es sind Fahrzeuge des Typs „Bn“ (Niederflur-Solobus) einzusetzen. Dabei handelt es sich um eine Mindestgröße. Es können auch größere Fahrzeuge eingesetzt werden, sofern (städte-)bauliche Gegebenheiten und verkehrsrechtliche Anforderungen dies zulassen und der Einsatz größerer Fahrzeuge vom Verkehrsunternehmen als unbedenklich angesehen wird.
Im Bedarfsverkehr des Pfiffibus können der Nachfrage angepasste Fahrzeuggrößen (z.B. 8-Sitzer mit Rollstuhlplatz) eingesetzt werden.
Abweichend sind für die Taktfahrten auf der Linie 591 Fahrzeuge des Typs „Mn“ (Niederflur-Midibus mit ca. 18 Sitzplätzen) einzusetzen. Ein auf die Anforderungen der Linienwege angepasstes Fahrzeug (u.a. Breite max. 2,30m) ist erforderlich.
Für alle Fahrzeuge (Linienbusse) gelten Mindestausstattungsmerkmale, die detailliert dem Anhang des Nahverkehrsplans zu entnehmen sind. Unabhängig davon sind die Vorgaben durch das SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, wie im Nahverkehrsplan beschrieben.
Der Betreiber ist verpflichtet, den Verbundtarif der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH (DING) in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der gemeinsamen Richtlinie über die Allgemeinen Vorschrift der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und der Stadt Ulm über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den DING als Höchsttarif anzuwenden bzw. Fahrscheine anderer Verbundunternehmen einschließlich des Deutschlandtickets anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung im DING Verkehrsverbund teilzunehmen.
Download unter: https://ding.eu/Richtlinie-Hoechsttarif
Das Verkehrsunternehmen hat zur Anwendung des Tarifes und der Teilnahme an der Einnahmenaufteilung geeignete Kooperationsverträge mit der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH abzuschließen, sofern diese nicht bereits vorhanden sind.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
60112000 Viešojo kelių transporto paslaugos