Šeštadienis, gruodžio 27 d.

Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Vergabe von ÖPNV-Leistungen des Linienbündels Süd-Ost im Landkreis Neu-Ulm

Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Vergabe von ÖPNV-Leistungen des Linienbündels Süd-Ost im Landkreis Neu-Ulm


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Landkreis Neu-Ulm
      Adresas:
      Miestas: Neu-Ulm
      Pašto kodas: 89231
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: vergabestelle@landkreis-nu.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas: www.landkreis-nu.de

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Vergabe von ÖPNV-Leistungen des Linienbündels Süd-Ost im Landkreis Neu-Ulm

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      60112000 Viešojo kelių transporto paslaugos

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Der Landkreis Neu-Ulm ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien im Linienbündel Süd-Ost einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036: Los 1: Regionalverkehr I: 711 Weißenhorn – Roggenburg – Ingstetten/Meßhofen 713 Weißenhorn – Obenhausen – Buch 719 Weißenhorn – Illertissen Pfiffibus 1/2 Gemeinden Pfaffenhofen, Weißenhorn und Roggenburg mit Gemeindeteilen sowie Abschnitt Gannertshofen – Obenhausen im Markt Buch Los 2: Regionalverkehr II: 703 Illertissen (Schülerverkehr Schulzentrum Illertissen) 704 Illertissen – Dietenheim 706 Illertissen – Altenstadt 920* Babenhausen – Buch – Illertissen 925 Osterberg – Kellmünz – Altenstadt – Illertissen 929 Buch – Ritzisried – Rennertshofen – Buch (nach Auslaufen der Konzession bzw. zum 01. Jan 2029) 712R Rufbus Altenstadt – Kellmünz – Osterberg (entfällt) Pfiffibus 3/4 Märkte Altenstadt, Buch (ohne den Abschnitt Gannertshofen – Obenhausen), Kellmünz a.d.Iller und Gemeinden Unterroth, Oberroth, Osterberg mit Gemeindeteilen sowie die Verbindungen bis Illertissen Bahnhof * Derzeit läuft ein Rechtsbehelfsverfahren gegen den von der Genehmigungsbehörde abgelehnten eigenwirtschaftlichen Antrag. Los 3 (optional): Stadtverkehr: 701 Stadtbus Illertissen 702 Stadtbus Illertissen Die vorgenannten Linien werden als drei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelne Linien dürfen nicht über einen eigenwirtschaftlichen Antrag aus einem der Lose herausgelöst werden. Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (Anhang 1; siehe Link unten) entnommen werden. Die heutige Verkehrsleistung auf den genannten Linien beträgt rund 770.000 Fahrplan-km pro Jahr im Linienverkehr zuzüglich der in Anspruch genommenen Leistungen im Bedarfsverkehr beim Pfiffibus (bisher rund 635.000 km pro Jahr 2024; die tatsächliche Nachfrage kann schwanken). Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege, Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige Anforderungen) ergeben sich aus einer ergänzenden Information, welche unter https://www.landkreis-nu.de/oePNV/Informationen-fuer-Vorabbekanntmachungen abrufbar ist. Unter dem genannten Link sind auch die ebenfalls zu beachtenden Nahverkehrspläne der benachbarten Aufgabenträger hinterlegt. Dem zukünftigen Betreiber wird im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG für die Bedienung der benannten Linien erteilt werden. Der Landkreis Neu-Ulm behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in das hier angekündigte Vergabeverfahren aufzunehmen. Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Anschlüsse von und zur Bahn sind (nach Möglichkeit auch im Schülerverkehr) in Illertissen und Weißenhorn herzustellen. Anschlüsse zwischen den Bussen sind in Weißenhorn, Pfaffenhofen (Knoten) und Obenhausen (Relation Weißenhorn <-> Illertissen) anzubieten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Verspätungen sind dabei im Rahmen der Möglichkeiten abzuwarten. Die Fahrten der Linien 711 und 713 sind außerhalb des Schülerverkehrs in Weißenhorn durchzubinden. An den Bahnhöfen Weißenhorn bzw. Illertissen wartet der Pfiffibus außerhalb der Verkehrszeiten der Linienbusse mindestens stündlich auf die Zugankunft, so dass ankommende Fahrgäste ohne Anmeldung im Bedienungsgebiet nach Hause gefahren werden. Andere Fahrgäste können Pfiffibusfahrten im Bedienungsgebiet telefonisch oder per App buchen. Die Schüler im Bedienungsgebiet sind zu den Schulen zu befördern. Die heutigen Fahrpläne und heute bedienten Schulstandorte sind unter https://www.landkreis-nu.de/oePNV/Informationen-fuer-Vorabbekanntmachungen zu finden Es sind Fahrzeuge des Typs „Bn“ (Niederflur-Solobus) einzusetzen. Dabei handelt es sich um eine Mindestgröße. Es können auch größere Fahrzeuge eingesetzt werden, sofern (städte-)bauliche Gegebenheiten und verkehrsrechtliche Anforderungen dies zulassen und der Einsatz größerer Fahrzeuge vom Verkehrsunternehmen als unbedenklich angesehen wird. Im Bedarfsverkehr des Pfiffibus können der Nachfrage angepasste Fahrzeuggrößen (z.B. 8-Sitzer mit Rollstuhlplatz) eingesetzt werden. Abweichend sind für die Taktfahrten auf den Linien 701 und 702 Fahrzeuge des Typs „Mn“ (Niederflur-Midibus mit 18 Sitzplätzen) einzusetzen. Eine auf die Linienwege angepasste Fahrzeugbreite (max. 2,30m) ist erforderlich. Für alle Fahrzeuge (Linienbusse) gelten Mindestausstattungsmerkmale, die detailliert dem Anhang des Nahverkehrsplans zu entnehmen sind. Unabhängig davon sind die Vorgaben durch das SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, wie im Nahverkehrsplan beschrieben. Der Betreiber ist verpflichtet, den Verbundtarif der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH (DING) in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der gemeinsamen Richtlinie über die Allgemeinen Vorschrift der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und der Stadt Ulm über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den DING als Höchsttarif anzuwenden bzw. Fahrscheine anderer Verbundunternehmen einschließlich des Deutschlandtickets anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung im DING Verkehrsverbund teilzunehmen. Download unter: https://ding.eu/Richtlinie-Hoechsttarif Text wird fortgeführt unter 2.1.4.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      60112000 Viešojo kelių transporto paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.