Vokietija – Pastatų elektros ir mechaninės įrangos remonto ir priežiūros paslaugos – Vergabe von Prüfleistungen an Blitzschutzsystemen in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg, VOEK 524a-24
Vokietija – Pastatų elektros ir mechaninės įrangos remonto ir priežiūros paslaugos – Vergabe von Prüfleistungen an Blitzschutzsystemen in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg, VOEK 524a-24
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Adresas:
Miestas: Bonn
Pašto
kodas: 53119
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: verdingung@bundesimmobilien.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: http://www.Bundesimmobilien.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Vergabe von Prüfleistungen an Blitzschutzsystemen in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg, VOEK 524a-24
Nuorodos numeris: VOEK 524a-24
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
50710000
Pastatų elektros ir mechaninės įrangos remonto ir priežiūros paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Die Leistungen umfassen die wiederkehrende Prüfung von Blitzschutzsystemen gemäß DIN EN 6 2305-3 (VDE 0185-305-3 / VDE 0185-305-3 Beiblatt 3), der in den Bestandslisten je Los, Anlage C-02 der Vergabeunterlagen, aufgeführten Wirtschaftseinheiten.
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Es handelt sich um insgesamt 339 Blitzschutzanlagen, aufgeteilt in 7 Lose, im Südwesten, Nordwesten, Westen, Südosten, Osten, in Stuttgart und Umkreis, im Norden Baden-Württembergs.
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Anforderungen, die für alle Lose zutreffen:
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Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang während der Vertragslaufzeit durchzuführen.
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Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens
entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
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Kleine Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis (LV) erfasst sind und den zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen. Sie sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten.
Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach im Vertrag vorgegebenen Ablauf durch.
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Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung benötigten Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe sowie geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern), Schutzausrüstungen etc. und alle sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel/ -stoffe (Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern.
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Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen,
entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
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Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem
Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren.
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Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß LV für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan.
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Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist
kann auf schriftliches Verlangen des AN die Vergütung angepasst werden. Eine
Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn,
Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04).
Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen.
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Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
50710000 Pastatų elektros ir mechaninės įrangos remonto ir priežiūros paslaugos