Vokietija – Remonto ir priežiūros paslaugos – Service- und Wartungsvertrag inkl. Störungsbeseitigung, Instandsetzungsarbeiten, durchführen von Wartungsarbeiten und Anlageninspektionen, Basisbetreuung - Zuständigkeitsbereich Saale
Vokietija – Remonto ir priežiūros paslaugos – Service- und Wartungsvertrag inkl. Störungsbeseitigung, Instandsetzungsarbeiten, durchführen von Wartungsarbeiten und Anlageninspektionen, Basisbetreuung - Zuständigkeitsbereich Saale
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe
Adresas: Fürstenwallstraße 19/20
Miestas: Magdeburg
Pašto
kodas: 39104
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: Vergabestelle.wsa-elbe@wsv.bund.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Service- und Wartungsvertrag inkl. Störungsbeseitigung, Instandsetzungsarbeiten, durchführen von Wartungsarbeiten und Anlageninspektionen, Basisbetreuung - Zuständigkeitsbereich Saale
Nuorodos numeris: 2025/815/038
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
50000000
Remonto ir priežiūros paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Bereitschaft mit Störungsbeseitigung
(1) Damit im Fehlerfall mit der Störungsbeseitigung so schnell wie möglich begonnen werden kann, erfolgt die Entsendung des Servicepersonals (i. d. R. ein Ingenieur) innerhalb kürzester Zeit.
(2) Die Störungsbeseitigung beginnt mit telefonischem Service und ggf. zusätzlich mit einer Fehlerdiagnose per Ferneinwahl.
Ein Service-Ingenieur des AN wählt sich innerhalb 1 Stunde nach Fehlermeldung des Kunden in das betroffene Netzwerk zur schnellstmöglichen Fehlerbehebung bzw. Fehlerdiagnose ein.
Lässt sich der Fehler über die Ferneinwahl spätestens nach 1 Stunden nicht beheben wird ein ServiceIngenieur des AN in Absprache mit dem AG die Störung vor Ort beheben.
(3) Nach erfolglosem Abbruch der Ferneinwahl oder eine Ferneinwahl nicht möglich ist, garantiert der AN innerhalb von 3,5 Stunden mit der qualifizierten Störungsbehebung vor Ort zu beginnen.
(4) Die Bereitschaft für Fehlerdiagnose und Störungsbeseitigung ist
von Montag bis Freitag von 6:30 bis 15:30 Uhr
vorzuhalten.
(5) Können Störungen während der Bereitschaftszeiten nicht behoben werden, so ist die Störungsbehebung am Folgetag fortzusetzen.
(6) Bei Anforderung zur Störungsbeseitigung wird ein Service-Ingenieur den An-sprechpartner der Störungsmeldenden Stelle zurückrufen, um
a) sich über die Umstände der Anlagenstörung zu informieren
b) Lösungsvorschläge zur Fehlerbehebung zu unterbreiten
c) ggf. eine Fehlerdiagnose per Ferneinwahl
d) die voraussichtliche Ankunftszeit mitzuteilen
(7) Der Einsatz erfolgt nach vorheriger Bestellung per Telefon oder E-Mail in Abstim-mung mit dem AG.
(8) Telefonbestellungen sind im Nachgang per E-Mail festzuhalten.
(9) Materialleistungen und Ersatzteile werden nach Aufwand berechnet.
Instandsetzungsarbeiten
(1) Der Einsatz erfolgt nach vorheriger Bestellung per E-Mail in Abstimmung mit dem AG.
(2) Instandsetzungsarbeiten beinhaltet auch die Abstellung von Sicherheitsrelevanten Mängeln.
(3) Instandsetzungsarbeiten sind Montag – Freitag in der Zeit von 6:30 – 15:30 Uhr durchzuführen.
(4) Materialleistungen und Ersatzteile werden nach Aufwand berechnet.
Wartung
(1) Unter Wartung wird die komplette Wartung inkl. Inspektion für Hard- und Software aller Anlagenteile gemäß den Wartungs- und Inspektionslisten verstanden. 1. Die Leistung des AN fällt dabei auf die für Ihn in den Wartungs- und Inspektionslisten angegebenen Wartungspunkten. Abschließend ist ein Wartungsbericht je Anlage zu erstellen und mit den bearbeiteten Listen an den Vertragsbevollmächtigen zu übergeben. Die Wartung ist auf Abruf und in der Regel im Herbst nach der Schifffahrtssaison durchzuführen.
Basisbetreuung
(1) Ein qualifizierter Service-Ingenieur wird den AG einmal im Jahr besuchen bzw. ein Bericht erstellen, um die Voraussetzungen für eine reibungslose Abwicklung aller mit der vertraglich vereinbarten Anlagenbetreuung verbundenen Serviceaktivitäten zu vereinbaren. Dazu gehören im Einzelnen:
- Erfassung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Anlagen sowie der dazugehörigen Ersatzteile
- Gemeinsame Erarbeitung der Instandhaltungsstrategie
- Qualifizierung unseres Personals durch Vorschlag von geeigneten Maßnahmen
- Auswerten von Betriebserfahrungen unseres Personals in geeignete Verbesserungs-vorschläge
- Information über die Weiterentwicklung der Hard- und Software
- Information über relevante Software- Updates und Upgrades
- Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträg-lichkeit und Leistungsfähigkeit der Anlagen.
Anlageninspektion
Die Anlageninspektion wird für alle Anlagenteile gemäß den Anlageninspektions-listen verstanden und dient zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes. Die Leistung des AN fällt dabei auf die für Ihn in den Anlageninspektionslisten angegebenen Punkte. Abschließend ist ein Prüfbericht für jede Anlageninspektion zu erstellen und mit den bearbeiteten Listen an den Vertragsbevollmächtigen zu übergeben. Die Anlageninspektion ist auf Abruf und in Absprache mit dem AG auszuführen.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
50000000 Remonto ir priežiūros paslaugos