Vokietija – Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos – Neubau eines Sportheims in Marpingen

Vokietija – Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos – Neubau eines Sportheims in Marpingen


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Gemeinde Marpingen
      Adresas: Urexweilerstr. 11
      Miestas: Marpingen
      Pašto kodas: 66646
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: gemeindeverwaltung@marpingen.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas: https://marpingen.de/

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Neubau eines Sportheims in Marpingen

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      71000000 Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 bis 8, die erforderlich sind, um den Anbau des Sportheimes zu planen und auszuführen. Anfang 2024 hat sich die Gemeinde Marpingen für die Fortführung des Grundschul-Projektes entschieden. Um die geplante neue Grundschule errichten zu können, muss das bestehende Sportheim des FC Hellas, welches bereits in die Jahre gekommen ist, verlegt werden. Das neue Sportheim soll an die bestehende Sporthalle auf der gegenüberliegenden Seite des Sportplatzes angebaut werden. Ziel ist die Errichtung eines energieeffizienten Gebäudes mit barrierefreiem Zugang, in Form eines Anbaus an die Sporthalle, wodurch ein barrierefreier Zugang über das neue Gebäude in die Sporthalle ermöglicht werden soll. Hinsichtlich der gastronomischen Nutzung im Sportheim und in der Sporthalle sollen Synergieeffekte genutzt werden. Grundlage für die parallel ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung Gebäude sind die bereits bestehende Vorplanung (Anlage B5) und das Raumprogramm (Anlage B6). Die weitere Planung kann auf dieser Vorplanung aufsetzen, während das beauftragte Planungsteam mögliche Optimierungs-/Verbesserungspotenziale innerhalb des vorgegebenen Raumprogramms aufzeigen kann. Im Einzelnen können die Leistungen dem „Formular Honorarangebot“ (Anlage A11), der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ zum Vertrag (Anlage A2) entnommen werden. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Marpingen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inklusive Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Technischen Ausrüstung wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8, 9. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ (Anlage A2) entnommen werden. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen/-phasen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 2 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen/-phasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      71000000 Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.