Vokietija – Inžinerinio projektavimo paslaugos – Änderung eines Generalplanervertrags (Generalplanung Baureifmachung und Neubau Betriebshof Robert-Perthel-Str.)
Vokietija – Inžinerinio projektavimo paslaugos – Änderung eines Generalplanervertrags (Generalplanung Baureifmachung und Neubau Betriebshof Robert-Perthel-Str.)
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Adresas:
Miestas: Köln
Pašto
kodas: 50825
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: daniel.fuhrmann@awbkoeln.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Änderung eines Generalplanervertrags (Generalplanung Baureifmachung und Neubau Betriebshof Robert-Perthel-Str.)
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
71320000
Inžinerinio projektavimo paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Die AWB hat im November 2023 Generalplanerleistungen (Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI) für die Neuerrichtung eines Betriebshofs auf dem Baugrundstück Ro-bert-Perthel-Straße 18 / Longericher Straße 199 EU-weit in einem Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Die Auftragsbekanntmachung wurde unter der Veröffentlichungsnummer 00723021-2023 im EU-Amtsblatt Nr. S 229/2023 veröffentlicht (korrigiert durch Bekanntmachung im EU-Amtsblatt Nr. S 239/2023, Veröffentlichungsnummer 753178-2023). Der Zuschlag wurde am 17.05.2024 auf das Angebot der Bietergemeinschaft S3/Umtec vom 18.04.2024 erteilt. Ohne dass dies vorher bereits vorhersehbar gewesen wäre, hat die AWB nach Zuschlagserteilung und Beginn der Auftragsdurchführung die Möglichkeit erhalten, zwei an das bis-lang vorgesehenen Baugrundstück Robert-Perthel-Straße 18 / Longericher Straße 199 angrenzende Grundstücke (Robert-Perthel-Straße 20-22 und Robert-Perthel-Straße 24) mit einer Gesamtfläche von ca. 14.000 qm dazu zu erwerben. Dieser zusätzliche Platz soll für eine weniger beengte Planung genutzt werden, indem das bisherige Baugrundstück auf die angrenzenden Grundstücke und damit auf insgesamt ca. 26.000 qm ausgeweitet wird. Vorrangige Zielsetzung bei der Ausweitung der Grundstücks- bzw. Baufläche ist eine „luftigere“ Planung sowie die großzügigere Ausführung einzelner Objekte. Allerdings sind auch gewisse Änderungen bei den Objekten bzw. im Leistungsprogramm vorgesehen, konkret die Errichtung einer zusätzlichen Altkleiderhalle, die Errichtung einer Abkipphalle (anstelle von Rollpackern mit Hubkippvorrichtung), die Errichtung eines zusätzlichen Winterdienstgebäudes, der Wegfall der Lärmschutzwände, die Integration der vorgesehenen Waschhalle in ei-nen Block gemeinsam mit der Werkstatt (keine KfZ) und Lagerhalle (anstatt, wie ursprünglich vorgesehen, Integration in die Fahrzeughalle), die Errichtung einer Soleerzeugungsanlage (anstelle reiner Lagertanks) sowie die Errichtung eines Parkhauses mit zwei Parkdecks anstelle von Carports über Parkplatzflächen. Außerdem wird eine Baugrundertüchtigung notwendig. Insgesamt ist aufgrund der Grundstückserweiterung mit einer nicht unerheblichen Steigerung der anrechenbaren Kosten für den zu planenden Betriebshof zu rechnen. Das Kostenziel beträgt zum aktuellen Stand der Planung rund 38.700.000 EUR (KGR 200-600) – gegenüber 25.700.000 EUR zum Stand der Ausschreibung. Die AWB plant, den mit S3/Umtec bestehenden Generalplanervertrag ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens so zu ändern, dass er die Planung der Neuerrichtung des Betriebshofs auf dem erweiterten Grund-stück unter Berücksichtigung der neuen, oben dargestellten Prämissen abdeckt. Hierfür soll in einem Nachtrag zum Generalplanervertrag insbesondere Folgendes festgehalten werden: Fortschreibung/Anpassung des Vertragsgegenstands hinsichtlich Planungsgrundstück und Grundfläche, Fortschreibung/Anpassung Rahmenterminplan mit Meilensteinen (neuer Fertigstellungstermin im QIII 2030), Fortschreibung/Anpassung Kostenziel, Fortschreibung/Anpassung des Leistungsumfangs im Hinblick auf die zu planenden Gebäude und sonstigen Bauwerke/Anlagen (siehe zu den beabsichtigten Änderungen gegenüber dem Stand der Ausschreibung im Einzelnen schon oben), Fortschreibung/Anpassung des Leistungsumfangs im Hinblick auf die beauftragten Beratenden Leistungen sowie Gutachten und SiGeko, Anpassung der Pauschalhonorare für die beauftragten Besonderen und Beratenden Leistungen sowie die Leistungen Gutachten und SiGeko unter Berücksichtigung des angepassten Leistungsumfangs/der gestiegenen Anforderungen. Gleichzeitig sollen bestimmte zusätzliche, für die Erreichung der Vertrags- und Projektziele erforderliche Leistungen (u.a. im Bereich Altlastenbeprobung und Sachverständigenabnahmen TGA) in den Leistungsumfang aufgenommen werden. Außerdem soll vereinbart werden, dass der auf Basis des wie vorstehend geänderten Vertrags insgesamt bestehende Honoraranspruch des Generalplaners über alle Leistungsstufen der Höhe nach auf 150 % des (vorläufigen) Wertes des GP-Auftrags gemäß Ausschreibungsergebnis begrenzt wird. Die AWB geht nach eingehender und sorgfältiger rechtlicher Prüfung davon aus, dass die vorgesehen ausschreibungsfreie Vertragsänderung, auch unter Berücksichtigung von § 132 GWB, vergaberechtlich zulässig ist. Überwiegendes spricht dafür, dass die vorgesehenen Änderungen schon keine „wesentlichen Änderungen“ im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB sind. Jedenfalls aber wären die Änderungen durch § 132 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 GWB gerechtfertigt (siehe zur Begründung im Einzelnen auch noch unter 2.1.4).
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
71320000 Inžinerinio projektavimo paslaugos