Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Integration von zusätzlichen Verkehrsleistungen im Linienverkehr in den bestehenden öDA zwischen Landkreis Leer und VLL
Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Integration von zusätzlichen Verkehrsleistungen im Linienverkehr in den bestehenden öDA zwischen Landkreis Leer und VLL
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Landkreis Leer
Adresas:
Miestas: Leer (Ostfriesland)
Pašto
kodas: 26789
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: vergabestelle@lkleer.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Integration von zusätzlichen Verkehrsleistungen im Linienverkehr in den bestehenden öDA zwischen Landkreis Leer und VLL
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
60112000
Viešojo kelių transporto paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Allgemeine Informationen:
A. Hinweis zur gewählten Verfahrensart: Im TED-Formular wird unter Ziffer 2.1 "Verfahrensart" ein "Wettbewerbliches Vergabeverfahren" angezeigt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um die Fortschreibung eines bestehenden öDA. Aus technischen Gründen ist eine korrekte Benennung unter Ziffer 2.1 nicht möglich.
Der Landkreis Leer ist der Ansicht, dass die Fortschreibung des bestehenden öDA grundsätzlich keine Vorabbekanntmachung erfordert, gleichwohl hat er sich aus Gründen der Transparenz und in Abstimmung mit der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) dazu entschlossen freiwillig die geplante Fortschreibung des bestehenden öDA zu veröffentlichen. Aus diesem Grund werden die unter Abschnitt 5.1 aufgeführten Verkehrsleistungen nicht anderweitig veröffentlicht (vgl. https://www.lnvg.de/lnvg/veroeffentlichungen ).
B. Hinweis für eigenwirtschaftliche Anträge: Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. Eigenwirtschaftliche Anträge haben nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG die unter Abschnitt 5.1 beschriebenen Anforderungen zu erfüllen und können sich nur auf die hiernach festgelegte Gesamtleistung beziehen. Ein hiervon wesentlich abweichender eigenwirtschaftlicher Antrag ist nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zu versagen. Die Verkehre wurden bisher im freigestellten Schülerverkehr bedient. Der Landkreis geht aufgrund der ihm vorliegenden Datengrundlage davon aus, dass der Verkehr nicht auf Dauer eigenwirtschaftlich erbracht werden kann.
C. Die nach dem NTVergG anzuwendenden repräsentativen Tarifverträge können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/servicestelle_zum_niedersachsischen_tariftreue_und_vergabegesetz_ntvergg/tariftreue_und_mindestentgelte/tariftreue-u-mindestentgelte-144704.html .
D. Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus §§ 135 und 160 GWB. Es wird insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB aufgestellten Rügeobliegenheiten bestehen auch bei Nachprüfungsanträgen gegen angekündigte Direktvergaben von öDA (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.2020 – VII Verg 27/17). Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesamtes für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt, das seit dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben wird (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html) . Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform). Die zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: 04131/15-3308
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Fax: 04131/15-2943
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
60112000 Viešojo kelių transporto paslaugos