Vokietija – Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos – Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Siegen-Wittgenstein
Vokietija – Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos – Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Siegen-Wittgenstein
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Kreis Siegen-Wittgenstein
Adresas: Koblenzer Straße 73
Miestas: Siegen
Pašto
kodas: 57072
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: vergabe@zws-online.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.siegen-wittgenstein.de/
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Siegen-Wittgenstein
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
60130000
Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV nach § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Er ist gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i. V. m. Art. 2 lit b und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu erteilen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein als zuständige Behörde kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen unterliegen den Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich insbesondere aus dieser Vorabbekanntmachung und einem Ergänzungsdokument nach § 8a Abs. 2 S. 5 a.E. PBefG, das wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a S. 3 bis 5 PBefG enthält. Das Dokument ist öffentlich zugänglich unter https://www.zws-online.de. In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach derzeitigem Stand in den Linienbündeln Mitte (ca. 9,350 Millionen Fahrplankilometer p. a.), Ost (ca. 2,616 Millionen Fahrplankilometer p. a.) und Süd (ca. 2,288 Millionen Fahrplankilometer p. a.) überschlägig ca. 14,254 Millionen Fahrplankilometer pro Jahr inklusive hochgerechneten Leistungen im Schülerverkehr und Besetztkilometern im Bedarfsverkehr insgesamt. Angaben zu Linien (Liniensteckbriefe und Schulverkehrskarten sowie Karten der Flächenverkehrsgebiete (Bedarfsverkehr)) sind aus dem Nahverkehrsplan ersichtlich. Weiterer Bestandteil ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Bestimmte IT-Dienstleistungen werden durch den Aufgabenträger beigestellt. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistungen ist jeweils als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Die Laufwege der Linien sowie deren Bezeichnung können vor und während der Laufzeit durch den Kreis Siegen-Wittgenstein als zuständige Behörde geändert werden. Dazu sind übliche Zu- und Abbestellregelungen vorzusehen. Mit diesen wird sichergestellt, dass das Leistungsangebot auf zukünftige Entwicklungen und veränderter Rahmenbedingungen (z. B. zur Sicherstellung der Schülerbeförderung, zur Verbesserung von Anschlüssen Bus-Bahn bzw. Bus-Bus und zur Erschließung neuer Baugebiete) hin angepasst werden kann. Dies kann auch zusätzliche Fahrten oder Verstärkerfahrten beinhalten, ebenso die Umwandlung von Linienverkehrsleistungen in Bedarfsverkehrsleistungen und umgekehrt. Der Kreis Siegen-Wittgenstein behält sich vor, bis zur Vergabebekanntmachung zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern. Die Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG werden eingehalten, wobei der Kreis sich vorbehält die dort genannten Quoten insgesamt in seinem Verbandsgebiet, also über sämtliche seiner Verkehrsverträge zu erfüllen. Im Übrigen gilt als Mindeststandard für einsetzbare Bestandsfahrzeuge des Regelverkehrs die Abgasnorm Euro 6 als Mindestvorgabe, soweit nicht fossilfrei angetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden. Bei neu beschafften Fahrtzeugen gilt Abgasnorm Euro 6 so lange als Mindestvorgabe (soweit nicht fossilfrei angetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden), bis die Abgasnorm Euro 7 (mutmaßlich ab 2029) oder eine aktuellere neue Abgasnorm in Kraft tritt und zur neuen Mindestvorgabe wird. Bei Einsatzfahrzeugen (= Verstärkerfahrzeuge) muss mindestens die EEV-Norm erfüllt sein. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen bzw. dem Ergänzungsdokument. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370 /2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird zunächst bis zum 31.12.2038 beschränkt, es wird eine optionale Verlängerungsmöglichkeit von bis zu weiteren fünf Jahren vorgesehen werden.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
60130000 Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos