Vokietija – Mokslinių tyrimų ir taikomosios veiklos paslaugos bei su jomis susijusios konsultacinės paslaugos – Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes
Vokietija – Mokslinių tyrimų ir taikomosios veiklos paslaugos bei su jomis susijusios konsultacinės paslaugos – Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Adresas:
Miestas: Bonn
Pašto
kodas: 53179
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: ip2@bbr.bund.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes
Nuorodos numeris: 10.19.04-25.01
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
73000000
Mokslinių tyrimų ir taikomosios veiklos paslaugos bei su jomis susijusios konsultacinės paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Mit dem im April 2020 in Kraft getretenen Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde die Voraussetzung für eine umfassende und repräsentative Datengrundlage über Wohnungslosigkeit geschaffen. Hierfür wurde zum einen ab 2022 eine jährliche Statistik aller am Stichtag des 31. Januar untergebrachten Wohnungslosen eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Teilgruppe der Wohnungslosen in Deutschland. Untersuchungen belegen jedoch, dass ein großes Dunkelfeld an wohnungslosen Menschen besteht, die diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen und deshalb für statistische Erhebungen schwer zugänglich sind. Deshalb sieht das WoBerichtsG in § 8 Abs. 2 vor, dass von Seiten des Bundes alle zwei Jahre, erstmalig im Jahr 2022, ein Bericht über Formen von Wohnungslosigkeit vorgelegt wird, der über die statistische Erfassung hinausgeht. Die Berichterstattung soll nach § 8 Abs. 3 insbesondere über Wohnungslose erfolgen, die a) temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen (insbesondere bei Freunden, Verwandten oder Bekannten unterkommen), oder b) ohne jede Unterkunft obdachlos sind. Bislang wurden zwei Wohnungslosenberichte (2022 und 2024) vorgelegt (siehe https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.html ).
Ziel des Forschungsvorhabens ist die Schaffung der Wissensbasis zur Erstellung des 3. Wohnungslosenberichts im Jahr 2026.
Das Vorhaben zielt gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 darauf ab, Erkenntnisse zu Umfang und Struktur der nachfolgend genannten Formen von Wohnungslosigkeit zu gewinnen:
a. „Wohnungslose, die temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die bei Freunden, Verwandten und Bekannten unterkommen.
b. Wohnungslose, die „ohne jede Unterkunft obdachlos sind“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die im Freien bzw. in einschlägigen Biwaks (u.a. unter Brücken, in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, PKWs, Zelten oder Parks) übernachten. Straßenobdachlose, die Notunterkünfte mit Schlafgelegenheit aufsuchen, sind nicht Gegenstand dieser Untersuchung, da diese Personen über die Statistik nach § 1 i.V. mit § 3 Abs. 2 WoBerichtsG erfasst werden.
Die hier zu vergebende Studie soll eine für das gesamte Bundesgebiet empirisch fundierte Abschätzung des Umfangs der genannten beiden Formen von Wohnungslosigkeit und Analysen zu deren grundlegender sozio-demografischer Struktur beinhalten. Die Stichprobenziehung und -größe muss die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleisten und nach Möglichkeit auch Aussagen zu einzelnen Bundesländern zulassen. Sie soll sich auf die Wohnsituation der Betroffenen zum oben genannten Stichtag beziehen. Bei der Stichprobenziehung soll die Verteilung über Bundesländer, der Größe der Gebietskörperschaften sowie nach kreisangehörigen Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten berücksichtigt werden. Als sinnvoll erachtet wird zudem, das Verhältnis zwischen schrumpfenden und wachsenden Städten sowie Städten ohne eindeutige Entwicklungsrichtung zu berücksichtigen. Die Befragungen der Wohnungslosen sollten in verschiedenen Sprachen ermöglicht werden.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
73000000 Mokslinių tyrimų ir taikomosios veiklos paslaugos bei su jomis susijusios konsultacinės paslaugos