Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die KomBus Verkehr GmbH
Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die KomBus Verkehr GmbH
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Zweckverband ÖPNV Saale-Orla
Adresas: Schloßstraße 24
Miestas: Saalfeld/Saale
Pašto
kodas: 07318
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: anja.mueller@kreis-slf.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.kreis-slf.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die KomBus Verkehr GmbH
Nuorodos numeris: Personenbeförderung
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
60112000
Viešojo kelių transporto paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Der Zweckverband ÖPNV Saale-Orla beabsichtigt als zuständige Behörde einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste an die KomBus Verkehr GmbH (Mittlerer Watzenbach 11, 07318 Saalfeld) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
i. S. v. § 8 PBefG. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla sowie abgehende Linien in benachbarte Gebietskörperschaften , wie im Ergänzenden Dokument beschrieben.
Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG.
Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe auch 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C. dieses Formulars) beschrieben. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw.
Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
60112000 Viešojo kelių transporto paslaugos