Vokietija – Kompiuterinė įranga ir reikmenys – Transparenzbekanntmachung: Anlagenkauf des installierten Einsatzleitstellensystems für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Vokietija – Kompiuterinė įranga ir reikmenys – Transparenzbekanntmachung: Anlagenkauf des installierten Einsatzleitstellensystems für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Bereich Landrat/Vergabestelle
Adresas: Am Flugplatz 1
Miestas: Köthen
Pašto
kodas: 06366
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: steffen.werner@anhalt-bitterfeld.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.anhalt-bitterfeld.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Transparenzbekanntmachung: Anlagenkauf des installierten Einsatzleitstellensystems für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Nuorodos numeris: B/VgV/ILS/38/12-25/we
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
30200000
Kompiuterinė įranga ir reikmenys
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB
Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Informationen über die Überprüfungsfristen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
Begründung:
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat zur Notrufabfrage, Alarmierung und Nachrichtenübermittlung eine ständig besetzte Einsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten (§ 3 Absatz 1 Nr. 2 BrSchG). Zudem ist durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Rettungsdienstleitstelle als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereiches einzurichten. Sie ist zusammen mit der Einsatzleitstelle des Brandschutzes und der Hilfeleistung als integrierte Leitstelle zu betreiben (§ 9 Absatz 1 RettDG LSA).
Für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung einer Integrierten Leitstelle ist es zwingend erforderlich entsprechende Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) vorzuhalten und einzusetzen, welche den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Hierzu hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld einen Mietvertrag mit der Firma Siemens AG geschlossen, welcher am 30.06.2025 vertragsgemäß ausläuft. Es wurde zwischenzeitlich bereits ein neuer Mietvertrag über die Anmietung eines Leistellensystems geschlossen, welches spätestens ab März 2026 zum Einsatz kommen soll. Für die Zeit nach dem 30.06.2025 besteht derzeit noch eine zeitliche Lücke bis zur Inbetriebnahme der Leitstellentechnik des neuen Vertragspartners (Übergansphase). Die Übergangsphase wird voraussichtlich den Zeitraum 01.07.2025 bis 31.03.2026 umfassen. Eine Vertragsverlängerung zur Miete des aktuell genutzten Leitstellensystems über den 30.06.2025 hinaus, ist durch die Firma Siemens auusgeschlossen.
Um die gesetzlichen Vorgaben einer betriebsbereiten und leistungsfähigen Integrierten Leitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld vorzuhalten und zu betreiben kommt ausschließlich die Firma Siemens AG für einen Kauf mit ihrer derzeit im Einsatz befindlichen Leitstellentechnik gemäß dem derzeit geschlossenen Mietvertrag in Frage, da diese Technik, mit ihren diversen Schnittstellen zu den einzelnen Leitstellenkomponenten, den Datenbanken und insbesondere den Anbindungen an den Notruf, den BOS-Digitalfunk und die digitale Alarmierung, die Gewähr bietet, die erforderliche IuK technisch betriebsbereit und inhaltlich mit allen erforderlichen Daten bereitzustellen. Das Kaufangebot der Firma Siemens vom 19.05.2025 beinhaltet den Verkauf des gesamten gemieteten Leitstellensystems (inklusive Hard- und Software) für die ILS ABI an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Aus genannten Gründen ist es für keinen Bieter möglich hier ein alternatives Angebot zu unterbreiten. Ein unterbrechungsfreier Übergang zum neuen System (ab 03/2026) ist ohne eine Weiternutzung des aktuellen Leitstellensystems sowohl technisch, als auch wirtschaftlich unmöglich. Die Beauftragung eines Dritten zur Überbrückung des Übergangszeitraumes ist folglich ausgeschlossen. Das im Betrieb befindliche Leistellensystem kann ausschließlich von Siemens (Eigentümer) erworben werden.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
30200000 Kompiuterinė įranga ir reikmenys