Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsleistungen an einen internen Betreiber gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsleistungen an einen internen Betreiber gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Landkreis Ludwigslust-Parchim
Adresas: Putlitzer Straße
Miestas: Parchim
Pašto
kodas: 19370
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: gundolf.landsberg@kreis-lup.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.kreis-lup.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsleistungen an einen internen Betreiber gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
60112000
Viešojo kelių transporto paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim vergibt gemäß Beschluss des Kreistages vom 17.12.2024 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mit Kraftfahrzeugen (Bussen) im Linienverkehr nach § 42 PBefG einschließlich Verkehre nach § 44 PBefG auf dem Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim und in das Gebiet anderer Behörden abgehender Linien. Der Landkreis beabsichtigt, dem internen Betreiber nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ausschließliche Rechte zu gewähren.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt, die nachstehend beschriebenen Verkehrsleistungen als Gesamtleistung in einem Linienbündel an die kommunale Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis) als internen Betreiber zu vergeben.
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus dem Regionalen Nahverkehrsplan Westmecklenburg Teil B: Landkreis Ludwigslust-Parchim, insbesondere aus den Kapiteln 4 „Integrierter Bedienungsstandard“ und 5 „Netz- und Angebotskonzeption“ mit der Angabe der Linien, Vorgaben zu Angebots- und Netzgestaltung, Linienwegen, Bedienungshäufigkeiten und Bedienungszeiträumen, Gestaltung der flexiblen Bedienformen und zu Fahrplänen und ihrer Abstimmung sowie Qualitätsstandards aus dem Kapitel 6. Der Nahverkehrsplan steht zum Download unter
https://www.kreis-lup.de/output/download.php?fid=3378.14119.1.PDF
bereit.
Es ist beabsichtigt, die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH mit Verkehrsleistungen direkt zu beauftragen, die dem heutigen Fahrplanangebot entsprechen. Die Schülerbeförderung ist im Wesentlichen in das Linienverkehrsangebot integriert. Künftig sollen nur Änderungen auf Initiative des Aufgabenträgers bzw. mit dessen Zustimmung zulässig sein, soweit diese den genannten Vorgaben des Nahverkehrsplanes entsprechen und – abgesehen von unwesentlichen Änderungen – zu einer Verbesserung des Verkehrsangebotes führen. Der heutige Fahrplan der von der Direktvergabe betroffenen Verkehrsleistungen steht zum Download unter
https://www.kreis-lup.de/output/download.php?fid=3378.14129.1.ZIP
bereit.
Es sind die zurzeit gültigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen anzuwenden. Eine Erhöhung der Fahrscheinentgelte zur Anpassung an die Inflationsrate bzw. die Anwendung eines anderen Tarifmodells bedarf der Zustimmung des Landkreises als Aufgabenträger für den ÖPNV. Die heutigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen stehen zum Download unter
https://www.kreis-lup.de/output/download.php?fid=3378.14127.1.ZIP
bereit.
Es ist in den Verkehren, die die im Nahverkehrsplan definierten Haupt- und Nebenachsen bedienen, zu gewährleisten, dass in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen barrierefrei befördert werden können. In den übrigen Verkehren ist eine solche Beförderung unter Beachtung der Beförderungsbedingungen zu gewährleisten.
Zur Fahrgastinformation, Aufnahme und Disposition von Fahrtwünschen nach flexibler Bedienung soll die Einrichtung einer Mobilitätszentrale erfolgen, die 24/7 telefonisch erreichbar ist. Es ist ein zentrales Auskunftssystem im Internet vorzuhalten. Dieses muss Informationen über Liniennetz, Fahrpläne, Tarif- und Beförderungsbedingungen und Echtzeitinformationen enthalten und die Buchung von flexiblen Bedienformen und den Kauf von Fahrausweisen ermöglichen. Es ist eine digitale Weitergabe der Daten, ggf. in Echtzeit, an die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH bzw. deren Dienstleister vorzunehmen.
Die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH wird im Rahmen der Direktvergabe der Verkehrsleistungen durch den Landkreis als Auftraggeber verpflichtet, ihre bei der vertragsgegenständlichen Ausführung dieser Leistung Beschäftigten nach den Vorgaben des Spartentarifvertrages für den ÖPNV Mecklenburg-Vorpommern (TV-N M-V) in der jeweils geltenden Fassung bzw. nach den Vorgaben einer Anwendungsvereinbarung zum TV-N zwischen dem Unternehmen und der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gewerkschaft (ver.di) zu entlohnen.
Nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG sind diese Anforderungen auch bei konkurrierenden eigenwirtschaftlichen Anträgen zu beachten, die innerhalb der Frist von § 12 Abs. 6 PBefG gestellt werden können (drei Monate nach der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung).
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
60112000 Viešojo kelių transporto paslaugos