Vokietija – Pagalbinės medicininės priemonės – Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktuntergruppe 15.25.02. (Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen), 15.25.30. (aufsaugende Inkontinenzvorlagen) und 15.25.31. (aufsaugende Inkontinenzhosen).
Vokietija – Pagalbinės medicininės priemonės – Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktuntergruppe 15.25.02. (Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen), 15.25.30. (aufsaugende Inkontinenzvorlagen) und 15.25.31. (aufsaugende Inkontinenzhosen).
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Adresas: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Verträge Hilfsmittel AVG/3/0/1, 14456 Potsdam
Miestas: Potsdam
Pašto
kodas: 14456
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: TP_AVG_3_0_1@nordost.aok.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktuntergruppe 15.25.02. (Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen), 15.25.30. (aufsaugende Inkontinenzvorlagen) und 15.25.31. (aufsaugende Inkontinenzhosen).
Nuorodos numeris: Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktuntergruppe 15.25.02. (Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen), 15.25.30. (aufsaugende Inkontinenzvorlagen) und 15.25.31. (aufsaugende Inkontinenzhosen).
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
33196000
Pagalbinės medicininės priemonės
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Vertragsschlussabsicht: Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktuntergruppen 15.25.02. (Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen), 15.25.30. (aufsaugende Inkontinenzvorlagen) und 15.25.31. (aufsaugende Inkontinenzhosen) einschließlich der für die Versorgung erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils aktuellen Fassung. Dieses ist abrufbar unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl an Versorgungen oder eine bestimmte Abgabemenge. Versorgende Vertragspartner können nur Leistungserbringer werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen und den Nachweis mittels eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) liefern können. Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Abs. 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Interessensbekundungen über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen nach § 127 Abs. 1 SGB V können auch nach dem in der Vergabebekanntmachung genannten Termin noch an die Kontaktstelle übermittelt werden. Für die Bekanntmachung wird dieses Formular genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Es handelt sich bei der Bekanntmachung nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
33196000 Pagalbinės medicininės priemonės