Vokietija – Architektūrinės pastatų paslaugos – Neue Mitte Eschborn – 3. Bauabschnitt
Vokietija – Architektūrinės pastatų paslaugos – Neue Mitte Eschborn – 3. Bauabschnitt
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Stadt Eschborn
Adresas:
Miestas: Eschborn
Pašto
kodas: 65760
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: a.schilling@eschborn.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Neue Mitte Eschborn – 3. Bauabschnitt
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
71221000
Architektūrinės pastatų paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Im Rahmen der Planung des ersten Bauabschnitts wurde eine Erweiterung im Bereich der Unterortstraße 23-25 schon vorgedacht aber weder geplant noch realisiert. Aufgrund der vorliegenden Bausubstanz der vorhandenen Gebäude in der Unterortstraße 23-25 soll die Erweiterung der Neuen Mitte Eschborn jetzt weitergedacht werden (3. Bauabschnitt der Neuen Mitte Eschborn). Die Aufgabe des Wettbewerbs ist nicht die Planung eines eigenständigen neuen Zentrums, sondern eine Fortsetzung des 1. Bauabschnitts der Neuen Mitte. Die Ausloberin wünscht sich eine Vernetzung/Verzahnung zum bereits realisierten 1. Bauabschnitts.
Im Erdgeschoss des zu planenden Gebäudekomplexes sind die Nutzungen Einzelhandel und Gastronomie geplant. Dort sollen zwei Gewerbe-/Gastronomieflächen geschaffen werden mit repräsentativem Zugang zum Außenbereich. Für Kunden/Gäste der Gastronomie bzw. angebotenen Dienstleistungen soll ein Aufzug mit Zugang von der Unterortstraße zwischen UG (Tiefgarage) und EG errichtet werden.
In den 1. Obergeschossen sollen vorrangig gewerbliche Einheiten/Praxen/Büro entstehen. Optional wäre ggf. auch eine individuelle modular verknüpfbare Variante der Räumlichkeiten vorstellbar. Insofern sollte auch die notwendige technische Ausstattung (z.B. Bodentank, Glasfaseranschluss, in Kanälen vorverlegte CAT-Verkabelung) vorab berücksichtigt werden. Die Gewerbeflächen im 1. OG sollen flexibel nutzbar gestaltet werden.
Die Größenordnungen der Gewerbe-/Gastronomieflächen sowie der gewerblichen Einheiten/Praxen/ Büro sollen den Gegebenheiten vor Ort angepasst und angemessen sein, sodass diese gut zu vermarkten und auch für kleinere gewerbliche Nutzer zu bezahlen sind.
Die oberen Geschosse (ab 2. OG) sind für frei finanziertes und zu 30 % preisgebundenes Wohnen vor-gesehen. Die Wohneinheiten sind mit variabler Wohnungsgröße zu planen und sollen hauptsächlich im Größenmix von 2-3 Zimmer/Küche/Bad/WC liegen (Beispiel Größenordnung: 55-90 m²). Ein besonderer Fokus der Wettbewerbsaufgabe liegt in der Planung von flexiblen Nutzungsmöglichkeiten der Wohneinheiten als auch der Einzelhandelsstandorte.
Die prozentuale Verteilung von Gewerbe-/Gastronomieflächen, gewerbliche Einheiten/Praxen/Büro und Wohnflächen beträgt 40 % Gewerbefläche zu 60 % Wohnfläche.
Die Anzahl der Baukörper ist nicht vorgeschrieben. Die Vorgaben des Bebauungsplans sind einzuhalten. Es soll ein luftiges und einladendes Quartier mit Wegebeziehungen zwischen den einzelnen Baukörpern entstehen. Somit ist nicht gewünscht, entlang der Unterortstraße einen langen „Riegel“ zu platzieren, der den Gebäudekomplex verschließt. Es soll ein erlebbares Areal mit kleineren Baukörpern geschaffen werden. Die Größe des Innenhofs des Quartiers (3. Bauabschnitt) ist entwurfsabhängig zu planen. Die Ausloberin wünscht sich bezüglich der Innenhofgestaltung informelle Entwurfsideen der Architekten. Sollte es die Größe hergeben, sind dort eingefasste Grüninseln mit Baumbewuchs zu planen.
Die Fassadengestaltung der einzelnen Baukörper ist nicht vorgeschrieben und jeweils entwurfsabhängig zu gestalten, jedoch ist eine harmonische Eingliederung in die Umgebung und Orientierung an der Neuen Mitte Bauabschnitt 1 gewünscht. Insbesondere die Fortführung der optischen Elemente, wie z.B. die Natursteinrahmen um die Fenster oder auch helle Granit-/Travertinsteine im Fassadenbereich der Erdgeschosse, wird favorisiert. Für den Bauabschnitt 3 der Neuen Mitte sind jedoch keine Pyramidenzeltdächer vorgesehen. Stattdessen sind Flachdächer mit Errichtung von PV-Anlagen in Kombination mit Dachbegrünung gemäß Vorgaben des B-Plans gewünscht. Eine Fassadenbegrünung ist entwurfsabhängig in geeigneten Teilbereichen möglich. In der Planung des 3. Bauabschnitts der Neuen Mitte ist bereits ein wirksamer Taubenschutz an den notwendigen Gebäudeteilen, wie z.B. vorstehendem Gesims, mitzuplanen.
Optional wäre zu überlegen, das bestehende (und anfällige) Kopfsteinpflaster in der alten Neuen Mitte dem Belag des sodann neuen 3. Bauabschnittes einheitlich anzupassen. Das bestehende Kopfsteinpflaster hat sich in den letzten Jahren nicht als trittsicher und in den Wintermonaten als sehr glatt erwiesen.
Derzeit befindet sich eine Tiefgarage im Wettbewerbsgebiet. Diese soll zusammen mit der heutigen Bebauung zurück gebaut und entwurfsabhängig neu geplant werden. Die Größe der Tiefgarage sowie die Anzahl der Stellplätze sind gemäß der gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Eschborn und dem geplanten WE sowie Gewerbe- und Gastronomieflächen zu planen. Eine Tiefgarage mit zwei Untergeschossen ist möglich. Die Tiefgarage soll separat geplant und nicht an die bereits bestehende TG der „alten“ Neuen Mitte angeschlossen werden.
Der 3. Bauabschnitt der Neuen Mitte Eschborn soll sich in die umliegende Bebauung, insbesondere in die mediterrane Gestaltung des 1. Bauabschnitts der Neuen Mitte, einfügen und somit einen gelungenen Übergang zum anliegenden 1. Bauabschnitt der Neuen Mitten Eschborn gewährleisten. Das Gesamtareal später soll durchgehend passierbar sein.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
71221000 Architektūrinės pastatų paslaugos