Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Vergabeverfahren von On-Demand-Verkehrsleistungen im Landkreis Rhön-Grabfeld - Bediengebiet Streutal - callheinz
Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Vergabeverfahren von On-Demand-Verkehrsleistungen im Landkreis Rhön-Grabfeld - Bediengebiet Streutal - callheinz
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Landkreis Rhön-Grabfeld
Adresas:
Miestas: Bad Neustadt an der Saale
Pašto
kodas: 97616
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: oepnv@rhoen-grabfeld.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: www.rhoen-grabfeld.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Vergabeverfahren von On-Demand-Verkehrsleistungen im Landkreis Rhön-Grabfeld - Bediengebiet Streutal - callheinz
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
60112000
Viešojo kelių transporto paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Der Landkreis Rhön-Grabfeld beabsichtigt als zuständige
Behörde (Art. 8 Abs. 3 BayÖPNVG i.V.m. § 8a
Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche
Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Gegenstand der Vergabe
sind sämtliche öffentlichen Personenverkehrsdienste des fahrplanfreien
Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr / ODV) gemäß § 44 PBefG namens „callheinz“ im Bedienungsgebiet Streutal im Landkreis Rhön-Grabfeld. Der ÖDA bezieht sich auf
Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8
PBefG. Hierzu gehören Linienbedarfsverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §
44 PBefG (Linienbedarfsverkehre). Die Linienbedarfsverkehre können mit
Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Die zum Betriebsbeginn umfassten
Linienbedarfsverkehre sind im „Ergänzenden Dokument“ (vgl. Abschnitt 5.1.2)
beschrieben. Der ÖDA wird mit der Anforderung verbunden sein, das Verkehrsangebot
an Änderungsvorgaben des Landkreises Rhön-Grabfeld anzupassen. Der ÖDA wird dazu Zu-, Ab- und
Umbestellrechte vorsehen. Diese Änderungsoptionen werden sich auf Art und Umfang
sowie Qualität der Verkehrsdienste beziehen. Dadurch können z.B. Bedienzeiten, das
Bedienungsgebiet, Bedienungsqualität, Betriebsmittel und sonstigen Anforderungen
geändert werden. Auch diese neuen oder geänderten Verkehrsdienste innerhalb des ggf.
geänderten Bedienungsgebiets sind aufgrund der gegenseitigen Ergänzungsfunktion, der
Wirtschaftlichkeit und der betrieblichen und verkehrlichen Abhängigkeit der
Angebotsbestandteile von der Gesamtleistung, deren Vergabe mit der
Vorabbekanntmachung angekündigt wird, umfasst. Im Falle einer eigenwirtschaftlichen
ODV-Erbringung wird die Pflicht zur Leistungsänderung auf das verkehrlich
Notwendige beschränkt. Derartige Leistungsänderungen sind vom ODV-Unternehmen
auch im eigenwirtschaftlichen Falle vollumfänglich umzusetzen und ebenfalls dauerhaft
eigenwirtschaftlich zu erbringen. Die hieraus zu tragenden Kalkulationsrisiken liegen für
eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß den gesetzlichen Vorgaben komplett beim
Verkehrsunternehmen und sind von diesem zu tragen. Im eigenwirtschaftlichen Falle ist
das Verkehrsunternehmen aber nicht zu Leistungsanpassungen verpflichtet, die sich
daraus ergeben, dass der Aufgabenträger im Zuge der Nahverkehrsplanung die
Bedienungs- und/ oder Qualitätsstandards erhöht oder die Neueinrichtung von Linien
fordert. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht in den Grenzen
von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
60112000 Viešojo kelių transporto paslaugos