Vokietija – Aplinkosauginės paslaugos – Fang und Besenderung von mehreren Wölfen in verschiedenen Territorien.
Vokietija – Aplinkosauginės paslaugos – Fang und Besenderung von mehreren Wölfen in verschiedenen Territorien.
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Landesamt für Umweltschutz
Adresas: Reideburger Str. 47
Miestas: Halle (Saale)
Pašto
kodas: 06116
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: vergabestelle-FUB@lau.mwu.sachsen-anhalt.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Fang und Besenderung von mehreren Wölfen in verschiedenen Territorien.
Nuorodos numeris: 44.104/01/2024
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
90700000
Aplinkosauginės paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Es soll mindestens ein Tier aus jedem Territorium gefangen werden. Dies dient der Erfassung von Aktivitäten der besenderten Tiere, der Abgrenzung der Territorien untereinander, der Raumnutzung sowie der Ermittlung der Territoriengröße und Ausdehnung. Des Weiteren soll ein gezieltes Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis der Territorien erfasst und dokumentiert werden, um angepasste/geeignete Herdenschutzstrategien erarbeiten zu können.
Territorien:
Zichtauer Forst (ZKF),
Immekath (IMK),
Flechtinger Höhenzug (FHZ)
Drömling (DRÖ).
Die Leistung umfasst den Fang und die Besenderung von bis zu 8 Wölfen in einem Zeitrahmen von 2 Wochen im November 2025.
Bei erfolgreichem Fang von mindestens einem Tier pro Territorium können die Fangversuche vorzeitig abgebrochen werden (Kostenersparnis)
Falls notwendig und möglich kann in Abstimmung mit dem Auftragnehmer auch eine zweiwöchige Fangperiode im Februar - März 2025 vereinbart werden.
Die erforderliche Anzahl an Sendern inkl. Halsbändern wird vom AG (LAU) gestellt, über technische Spezifikationen verständigen sich AG und AN. Die Ohrmarken für die besenderten Tiere sind vom AN mitzubringen und am Tier während der Besenderung anzubringen. Das technische und veterinärmedizinische Equipment zur Tierschutzgerechten Besenderung ist vom AN mitzubringen.
Ein Bericht zu jedem erfolgreich besenderten Wolf ist anzufertigen.
Ein Jahresbericht (Kurzbericht) ist zum 15.12. eines jeden Jahres mit Auswertungen zu allen in dem Jahr noch laufenden Sendern/Wölfen ist zu erstellen.
Der AG erwirbt ohne weitere Vergütung unwiderruflich die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen bekannten und unbekannten Nutzungsrechte an dem Werk, insbesondere das Veröffentlichungsrecht einschließlich des Rechts der Vorabinformation. Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen des Werkes herzustellen und diese in gleicher Weise wie das Werk selbst zu nutzen. Diese Rechte können an Dritte weitergegeben werden.
Der AG unterstützt den AN bei der Auswahl der kleinräumigen Fanggebiete in den vorgegebenen Territorien. Die Abstimmungen mit den Flächeneigentümern zu Betretungs-/Befahrungsgenehmigungen, Fangstandorten und Zeiträumen erfolgen gemeinschaftlich sowie zwischen AG und AN. Vom AN sind alle erforderlichen Genehmigungen (Tierversuchsgenehmigung, Referenzliste, Teleinjektionsbefähigung) vor Beginn der Fangaktivitäteten vorzulegen.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
90700000 Aplinkosauginės paslaugos