Vokietija – Inžinerinio projektavimo paslaugos – Neubau Feuerwehrhaus Allenbüttel-Wettmershagen - LV Planungsleistungen in 4 Losen
Vokietija – Inžinerinio projektavimo paslaugos – Neubau Feuerwehrhaus Allenbüttel-Wettmershagen - LV Planungsleistungen in 4 Losen
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Landkreis Gifhorn im Auftrag der Samtgemeinde Isenbüttel
Adresas: Schlossplatz 1
Miestas: Gifhorn
Pašto
kodas: 38518
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: vergabestelle@gifhorn.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: http://www.gifhorn.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Neubau Feuerwehrhaus Allenbüttel-Wettmershagen - LV Planungsleistungen in 4 Losen
Nuorodos numeris: 24-379-N-SG Isenbüttel-D
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
71320000
Pamatų projektavimo paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Die Samtgemeinde Isenbüttel plant die beiden Feuerwehrhäuser Allenbüttel und
Wettmershagen durch einen gemeinsamen Neubau im Außenbereich zu ersetzen.
Geographisch liegt das Grundstück im Städtedreieck der Oberzentren Braunschweig
und Wolfsburg sowie dem Mittelzentrum Gifhorn.
Das Feuerwehrhaus soll Platz für 50 aktive Mitglieder, 15 Jugendfeuerwehrmitgliedern und
15 Kinderfeuerwehrmitgliedern bieten und soll über 4 Fahrzeugeinstellplätze verfügen, mit
der Möglichkeit, später ggf. weitere problemlos anzubauen.
Es sind für jeden Einstellplatz Abgasabsauganlage sowie Druckluft- und Ladeerhaltung
(Fahrzeugbatterien, Funkgeräte etc.) einzuplanen und zu installieren.
Der Gebäudezuschnitt, insbesondere der Bereich der sog. Schwarz-Weiß-Trennung
(Umkleide, PSA-Ablage, PSA-Trocknung, Waschbereich usw.).
Das Feuerwehrhaus kann grundsätzlich in Leichtbauweise/Metallbauweise oder vergleichbar
erfolgen, solange die Sozialräume mit mindestens plus 22° und die Fahrzeughalle aufgrund
der wasserführenden Fahrzeuge mit mindestens plus 8° beheizt ist und bei Bedarf auch auf
16° hochgefahren werden kann.
Für das Gebäude ist zwingend eine Raumlufttechnische Anlage einzuplanen (Luftaustausch
in PSA-Räumen zur Vermeidung von Schimmelbildung durch Feuchtigkeit oder ähnliches).
Das Feuerwehrhaus muss des Weiteren über einen Internetschluss sowie flächendeckend
(auch Außengelände) über WLAN verfügen.
Das Feuerwehrhaus muss über eine Notstromeinspeisemöglichkeit mit mindedestens
63 A von außen verfügen, die das ganze Feuerwehrhaus im Betrieb halten kann, ggfs.
mit ELO auch unter zusätzlichen Lasten (Sicherstellung der Bevölkerungsversorgung
bei Stromausfall).
Der Zutritt zum Gebäude und innerhalb des Gebäudes soll mit Transponder erfolgen.
Das Gebäude muss über eine Alarmanlage sowie eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung
zur Leitstelle verfügen.
Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die L293.
Eine bauliche Trennung für den Zu- und Abgangsverkehr der anrückenden und bereits
ausrückenden Kameraden ist vorzusehen.
Es sind mindestens 30 Parkplätze erforderlich. Ein Überflurhydrant auf dem Grundstück ist
erforderlich.
Zur Ermittlung des Raumbedarfs wurde im Mai 2024 eine Machbarkeitsstudie erstellt.
Im Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie soll der Neubau der Feuerwehr folgende Räume
enthalten:
- Fahrzeughalle für 4 Fahrzeuge (4,5x12,5m): ca. 350qm
- Lager: ca. 18qm
- Werkstatt: ca. 16qm
- Atemgerät Lager: ca. 13qm
- Stiefelwäsche: ca. 13qm
- PSA-Trocknung: ca. 12qm
- PSA-Ablage: ca. 17qm
- Umkleide M/W: ca. 140qm
- Waschraum M/W: ca. 60qm
- HAR: ca. 22qm
- WC M/W/B+D: ca. 31qm
- PuMi: ca. 9qm
- Büro: ca. 18qm
- Besprechungsraum JF/KiF: ca. 31qm
- Schulung: ca. 125qm
- Lehrmittel/Technik: ca. 8qm
- Küche: ca. 12qm
- Lebensmittel: ca. 8qm
Die Gesamtnutzfläche des Raumbedarfs beträgt ca. 903qm.
Veränderungen bleiben bis zum abschließenden Beschluss des Samtgemeinderates
noch vorbehalten.
Baukosten geschätzt nach Kostengruppe:
KG 200: ca. 304.500 € brutto
KG 300: ca. 1.852.000 € brutto
KG 400: ca. 628.500 € brutto
KG 500: ca. 295.500 € brutto
Eine Preissteigerung von 5% ist in den Kosten bereits berücksichtigt.
Leistungsbilder:
Die aufgeführten Leistungsbilder werden jeweils in Einzellose aufgeteilt;
Los 1: Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 52 nach HOAI) mit den Leistungsphasen 1 bis 6
Der Wärmeschutznachweis (thermische Bauphysik) ist Bestandteil von Los 1 (siehe auch
Preisblatt zum Los 1)
Anrechenbare Kosten: 865.500,00 €/netto (Preisblatt Los 1)
Los 2: Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§ 35 nach HOAI) mit den Leistungsphasen 1 bis 9
Ein Brandschutzkonzept ist Bestandteil von Los 2 (siehe auch das Preisblatt zum Los 2)
Anrechenbare Kosten: 1.556.500,00 €/netto (siehe auch Preisblatt Los 2)
Los 3: Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 56 nach HOAI) mit den Leistungsphasen 1 bis 9
Anrechenbare Kosten: 528.500,00 €/netto (siehe auch Preisblatt Los 3)
Los 4: Leistungsbild Ingenieurbauwerke (§41 nach HOAI) mit den Leistungsphasen 1 – 9
Anrechenbare Kosten: 256.000,00 €/netto (siehe Preisblatt Los 4)
Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 48 nach HOAI) mit den Leistungsphasen 1 bis 9
Anrechenbare Kosten: 248.500,00 €/netto (siehe auch Preisblatt Los 4)
Die örtliche Bauüberwachung ist Bestandteil von Los 4 (siehe auch das Preisblatt zum Los 4)
Die Leistungsphasen 1-2 müssen bis Ende Mai 2025 erbracht werden, LPH 3 bis Ende
August 2025. LPH 4 folgt bis Ende 2025. Die Umsetzung des Bauvorhabens erfolgt ab
dem Jahr 2026 bis Oktober 2027 vorbehaltlich der entsprechenden politischen
Beschlüsse.
Bedingungen für den Auftrag:
Die späteren Vertragsparteien vereinbaren ein Pauschalhonorar in Höhe von (Netto,
Preisblatt) EUR netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, mithin
insgesamt in Höhe von (Gesamthonorar, Preisblatt) EUR brutto.
Diesem Pauschalhonorar liegen anrechenbare Baukosten nach der vorläufigen
Kostenschätzung für den Neubau in Höhe von insgesamt 3.455.000 € für die Lose 1 bis 4
EUR zugrunde (siehe unter Leistungsbilder bzw. Preisblätter).
In dieser Pauschale (Gesamthonorar) sind Nebenkosten enthalten, die der Bieter im
Preisblatt eigenständig/selbst definiert. Eine zusätzliche Erstattung ist gemäß § 14 Abs. 1
und 2 und § 36 HOAI ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine spätere Nachberechnung und Vergütung des Honorars gem. § 6 HOAI allein auf Grund
der Kostenberechnung nach LPH 3 erfolgt nicht.
Eine Anpassung erfolgt nur dann, wenn sich die anrechenbaren Kosten nach
Auftragsvergabe infolge einer veränderten Bauausführung verändern und der Raumbedarf
bzw. die Nutzfläche sich um mehr als 10 % gegenüber der Machbarkeitsstudie vergrößert
oder verkleinert.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit über Nachträge auf Grundlage der vom AG
freigegebenen Kostenberechnung (tatsächliche Veränderung) nach LPH 3 zu vereinbaren.
Dies gilt analog für besondere Leistungen. Eine Honoraranpassung allein aus steigenden
Baukosten bei unveränderter Ausführungsplanung ist ausgeschlossen.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
71320000 Inžinerinio projektavimo paslaugos
71325000 Pamatų projektavimo paslaugos