Vokietija – Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos – Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz

Vokietija – Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos – Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
      Adresas: Rathausplatz 1
      Miestas: Neumarkt i.d.OPf.
      Pašto kodas: 92318
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: oliver.ronnisch@roedl.com
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas: https://www.neumarkt.de/

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      60130000 Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz ist „abgeleiteter“ Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV nach Art. 9 Bay ÖPNVG. Sie ist gemäß Art. 8 Abs. 2 Bay ÖPNVG zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i. V. m. Art. 2 lit b und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu erteilen. Die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen unterliegen den Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich insbesondere aus dieser Vorabbekanntmachung und einem Ergänzungsdokument nach § 8a Abs. 2 S. 5 a.E. PBefG, das wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a S. 3 bis 5 PBefG enthält. Das Dokument ist öffentlich zugänglich unter https://www.neumarkt.de/rathaus-buergerservice/aktuelles/ausschreibungen/ In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach derzeitigem Stand auf rund 865.000 Fahrplankilometer im Jahr. Musterfahrpläne sind zugänglich als Anlage zu dem Ergänzungsdokument. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistungen ist jeweils als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Die Laufwege der Linien sowie deren Bezeichnung können vor und während der Laufzeit durch die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz als zuständige Behörde geändert werden. Dazu sind übliche Zu- und Abbestellregelungen vorzusehen. Mit diesen wird sichergestellt, dass das Leistungsangebot auf zukünftige Entwicklungen und veränderter Rahmenbedingungen (z. B. zur Sicherstellung der Schülerbeförderung, zur Verbesserung von Anschlüssen Bus-Bahn bzw. Bus-Bus und zur Erschließung neuer Baugebiete) hin angepasst werden kann. Dies kann auch zusätzliche Fahrten oder Verstärkerfahrten beinhalten. Die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz behält sich vor, bis zur Vergabebekanntmachung zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern. Neubeschaffte Fahrzeuge müssen batterieelektrisch angetrieben sein, Bestandsfahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 31.12.2035 beschränkt, da in diesem Zeitraum ein neuer Nahverkehrsplan für die Stadt Neumarkt in der Oberpfalz erstellt wird. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      60130000 Specialiojo keleivinio kelių transporto paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.