Vokietija – Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos – Neubau Kita in der Bitz – Objektplanung (Los 1) - Freiflächenplanung (Los 2)
Vokietija – Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos – Neubau Kita in der Bitz – Objektplanung (Los 1) - Freiflächenplanung (Los 2)
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Stadtverwaltung Grünstadt
Adresas: Kreuzerweg 2
Miestas: Grünstadt
Pašto
kodas: 67269
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: stadt@gruenstadt.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.gruenstadt.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Neubau Kita in der Bitz – Objektplanung (Los 1) - Freiflächenplanung (Los 2)
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
71000000
Architektūrinės pastatų paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI (Los 1) sowie Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI (Los 2) zum Neubau einer Kindertagesstätte in Grünstadt.
Eckpunkte des Bauvorhabens:
Entstehen soll auf einer insg. 2.780 qm großen, städtischen Fläche (Flurstücke 4786-4795, rd. 87 m lang und 26m /38m breit) zwischen der Alla-Hopp-Anlage und dem Neubaugebiet „In der Bitz“ eine städtische Kindertagesstätte für zunächst bis zu 125 Kinder (5-6 Gruppen).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Bitz, Teilbereichsänderung 5“, der folgendes festsetzt:
- Mindestfirst- bzw. Gebäudehöhe von 8 m und eine max. Höhe von 10 m -> das Gebäude ist Teil einer Lärmschutzmaßnahme für die angrenzend bestehende Alla-Hopp-Anlage, sodass das Gebäude zweigeschossig und ggf. mit Dachgeschoss-Nutzung vorgesehen ist
- Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 -> Grundfläche von max. 1.400 qm und
- maximal 2 Vollgeschosse -> Geschossfläche max. 2.800 qm
- Die Lage des Gebäudes im Grundstück ist über den B-Plan recht offen gehalten mit einer Länge der überbaubaren Fläche von rd. 77 m, jedoch ist das Gebäude aus Schallschutzgründen an die nördliche Baulinie zwingend anzubauen.
- Der Zufahrtsbereich erfolgt zwingend von südlicher Richtung über die Wendeanlage am Von-Skell-Platz.
- Flachdächer, wobei Dachform noch offen ist, sind zu begrünen. PV-Anlagen sind zulässig, ausdrücklich gewünscht, möglichst groß zu planen und ggf. auch nicht nur auf dem Gebäudedach vorzusehen.
Weitere Vorgaben:
- Das Gebäude ist bereits so zu planen und baulich vorzubereiten, dass bei späterem Bedarf ein Anbau (ein Gruppenraum inkl. Nebenraum und ggf. Flur/Garderobe) im EG und/oder OG/DG möglich ist und auch die Erschließungs- und Außenbereiche sind entsprechend zu planen.
- Energieeffizienzstandard: mindestens Effizienzgebäude 40
- Gebäudehülle: kompakt und luftdicht (< 0,6 1/h)
- die aktuellen Sturzflutgefahrenkarten von Rheinland-Pfalz müssen beachtet werden
- bei Freiflächenplanung: Gestaltung des Außenbereichs für U3 und Ü3 Kinder.
Konzeptionell gelten die folgenden Eckpunkte:
- In einem Gebäude sollen 2 eigenständige Bereiche /Einheiten untergebracht sein, jeweils mit eigenem Zugang sowie WCs, Personal- und Büroräumen.
- Die Einheiten nutzen jedoch gemeinsam das Außengelände sowie ggf. weitere Funktionsräume (z.B. Turnraum, „Sauraum“).
- Eine ebenfalls untergebrachte Koch- und Ausgabeküche versorgt diese Einrichtung sowie ein bis zwei weitere städtische Einrichtungen mit selbst gekochtem Mittagessen.
- Für die Leitung der Einrichtung mit 2 Einheiten soll im Eingangsbereich ein Büro vorgesehen werden.
- Nachhaltigkeit soll durch die Bauweise sowie Material- und Technikauswahl erkennbar sein.
Das Raumprogramm sowie die Anzahl der notwendigen Toiletten, Wickelbereiche etc. ergibt sich aus den entsprechenden Vorgaben der Fachstellen und wird im Rahmen der Entwurfserstellung im Einzelnen mit der Fachabteilung und dem künftigen Leiter abgestimmt.
Die Ausschreibungen erfolgen unter der Voraussetzung eines positiven Bauvorbescheides, da der B-Plan aktuell nur eine viergruppige Einrichtung vorsieht, der Mehrbedarf aber über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 1 BauGB aus Gründen des Gemeinwohls seitens der Vergabestelle als genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Eine entsprechende förmliche Bauvoranfrage ist beantragt, deren Ergebnis steht noch aus.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
71000000 Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos
71221000 Architektūrinės pastatų paslaugos