Vokietija – Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos – Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 51-63 (Los 31-43)
Vokietija – Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos – Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 51-63 (Los 31-43)
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Landesamt für Umwelt
Adresas: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Miestas: Mainz
Pašto
kodas: 55116
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: haushalt@lfu.rlp.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025; SPF 51-63 (Los 31-43)
Nuorodos numeris: LfU_13_50/2024
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
71000000
Nuotekų ir atliekų šalinimo paslaugos, valymo ir aplinkosaugos paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Um das Ziel zu erreichen, bis 2030 mindestens 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie bereitzustellen (Windenergiegebiete), bedarf es eines "Landesweiten Beitrags Artenschutz" für die 2. Teilfortschreibung Erneuerbare Energien der Regionalen Raumordnungspläne. Für die-sen Fachbeitrag, der auch im Rahmen der Erstellung des Landschaftsprogramms LEP V An-wendung finden kann, ist zunächst die Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz notwendig. Auf Grundlage der erfassten sowie weiterer Daten werden vom Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Schwerpunkträume für Fledermäuse ermittelt. Das Ziel des "Landesweiten Beitrags Artenschutz" besteht auch darin, konfliktarme Räume für Windenergieplanungen zu identifizieren, die den Trägern der Regional- und Kommunalplanung zur Verfügung gestellt werden. Genehmigungsebene - Windenergiegebiete Durch § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wird Artikel 6 der EU-Notfallverordnung in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist, eine Beschleunigung der Genehmigung von Windener-gieanlagen zu erreichen, indem auf die artenschutzrechtliche Prüfung und auf die Umweltver-träglichkeitsprüfung verzichtet wird. Somit sind Kartierungen durch den Vorhabenträger mit Blick auf die Zugriffsverbote sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nicht verpflichtend. Auch wenn keine artenschutzrechtliche Prüfung in Gebieten nach § 6 WindBG durchzuführen ist, hat die zuständige Behörde basierend auf vorhandenen Daten Minderungs- und Schutz-maßnahmen anzuordnen. Der amtliche Datenbestand zu Fledermäusen in Rheinland-Pfalz ist dafür keinesfalls ausreichend, sodass entsprechende Kartierungen erforderlich sind. Durch die Erfassung windenergiesensibler Fledermäuse in Rheinland-Pfalz kann somit auch der Daten-bestand im Hinblick auf Genehmigungsebene gestärkt werden. Regionalplanung als vorgelagerte Planungsebene - Windenergiegebiete Zentraler Bestandteil der Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen auf der vor-gelagerten Planungsebene sind die sogenannten Windenergiegebiete gemäß § 2 WindBG. Dort findet die Verfahrenserleichterung nach § 6 WindBG Anwendung, sofern sich das Gebiet nicht in einem Natura 2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark befindet und bei der Ausweisung des Windenergiegebiets eine strategische Umweltprüfung nach § 8 ROG oder § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt wurde. Die Windenergiegebiete werden in Zukunft zu "Beschleunigungsgebieten" entsprechend der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III), welche die Beschleunigungsvorgaben der EU-Notfallverordnung verstetigt. Da in Windenergiegebieten artenschutzrechtliche Prüfungen und Kartierungen im Hinblick auf die Zugriffsverbote nicht verpflichtend sind, müssen die Be-lange des Artenschutzes bereits auf der vorgelagerten Planungsebene berücksichtigt werden, indem auf Grundlage von Artdaten konfliktarme Gebiete identifiziert werden. Dafür liegen der-zeit in Rheinland-Pfalz keine geeigneten, hinreichend genauen und aktuellen Datengrundlagen bezüglich der Fledermausarten vor. Andererseits lassen sich Vorhersagen zum Eintritt arten-schutzrechtlicher Verbotstatbestände auf Ebene der vorgelagerten Planung (Regionalplanung) aufgrund einer gewissen Veränderlichkeit und Dynamik von Fledermausvorkommen über die Zeit sowie der unterschiedlichen Zeitpunkte der Planung und der Genehmigung mitunter nur schwer auf die Ebene der Genehmigung übertragen. Daher kann die Berücksichtigung arten-schutzrechtlicher Belange auf der vorgelagerten Planungsebene sinnvollerweise nur über zeit-lich und räumlich beständigere Datengrundlagen erfolgen. Folglich bietet sich zur Ermittlung artenschutzrechtlich konfliktarmer Bereiche die Abgrenzung von Schwerpunkträumen wind-energiesensibler Arten an. Diese sollen aus einer Kombination von aktuellen Artdaten, die im Rahmen dieser Ausschreibung auf Stichprobenflächen (SPF) erfasst werden und vorhandenen bzw. zu erstellenden Habitatmodellen oder aggregierten Einzeldaten durch das LfU ermittelt werden. Erfassung windenergiesensibler Arten Für die Identifikation von Schwerpunkträumen windenergiesensibler Fledermausarten und die Erstellung des "Landesweiten Beitrags Artenschutz" ist das LfU zuständig. Zur Identifikation landesweiter Schwerpunkträume windenergiesensibler Fledermausarten sind jedoch umfangreiche Erfassungen windenergiesensibler Fledermausarten notwendig. Zum Zweck der Durchführung der Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten muss sich das LfU, im folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Kartierkulisse und Erfassung auf Stichprobenflächen Da eine flächendeckende Kartierung relevanter Fledermausarten nicht realisierbar ist, werden Erfassungen in ausgewählten SPF innerhalb einer vordefinierten Kartierkulisse durchgeführt. Die Kartierkulisse besteht aus Flächen, die potenziell für die Windkraft geeignet sind (windhöffige Standorte, Flächen > 10 ha) und keinen gesetzlichen Ausschlusskriterien unterliegen. Aufgrund der potenziellen Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fleder-mausarten, beschränkt sich die Kartierung auf Waldflächen. Um die Kartierkulisse weiter ein-zugrenzen, liegt der Schwerpunkt der Kartierungen auf geeigneten Gebieten vorhandener Ha-bitatmodelle. Dies ermöglicht es dem LfU im Rahmen der Abgrenzung der Schwerpunkträume die vorliegenden Habitatmodelle zu nutzen und ggf. auf Arten mit ähnlichen Quartier- und Jagdlebensraumansprüchen zu übertragen. Die finale Auswahl der SPF erfolgte auf Grundlage der Größe "zusammenhängender" Flächen der Kartierkulisse, da die Auswahl großer Flächen die Wahrscheinlichkeit erhöht, Quartierstandorte innerhalb der Habitatmodelle nachzuweisen.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
71000000 Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos
90000000 Nuotekų ir atliekų šalinimo paslaugos, valymo ir aplinkosaugos paslaugos