Vokietija – Mokslinių tyrimų ir taikomosios veiklos paslaugos bei su jomis susijusios konsultacinės paslaugos – FE 82.0828/2023 - "Evaluierung vorhandener und Entwicklung zukünftiger Vorschriften für bestimmte Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen"
Vokietija – Mokslinių tyrimų ir taikomosios veiklos paslaugos bei su jomis susijusios konsultacinės paslaugos – FE 82.0828/2023 - "Evaluierung vorhandener und Entwicklung zukünftiger Vorschriften für bestimmte Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen"
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Bundesanstalt für Straßenwesen
Adresas: Brüderstraße 53
Miestas: Bergisch Gladbach
Pašto
kodas: 51427
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: forschungsvergabe@bast.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.bast.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
FE 82.0828/2023 - "Evaluierung vorhandener und Entwicklung zukünftiger Vorschriften für bestimmte Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen"
Nuorodos numeris: Z2mg-FE 82.0828/2023
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
73000000
Mokslinių tyrimų ir taikomosios veiklos paslaugos bei su jomis susijusios konsultacinės paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Problem/ Ausgangslage:
Scheinwerfer in Kraftfahrzeugen unterliegen im Allgemeinen internationalen Vorschriften, deren technische Rahmenbedingungen in den UNECE Regelungen festgelegt sind. Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht werden im Genehmigungsverfahren einzeln im Messlabor auf einem Prüfstand bezüglich ihrer Lichtwerte vermessen und dann entsprechend den vorgeschriebenen Anbaubedingungen am Fahrzeug angebaut. Es gibt verschiedene Scheinwerferaufbauarten mit unterschiedlichen Leuchtquellen. Im Allgemeinen findet bei den im Fahrzeug verbauten Scheinwerfern keine dynamische Nachregelung der Hell-Dunkel-Grenze in den verschiedenen Fahrzuständen des Fahrzeugs statt. Eine kurzzeitige Blendung des Gegenverkehrs durch Fahrbahnunebenheiten oder Kurvenfahrt ist daher bei allen Scheinwerferarten immer möglich. Für diesen Fall steht die Frage im Raum, ob die immer mehr verbauten LED-Scheinwerfer mehr blenden und irritieren als die bisherigen Scheinwerfer mit Glühlampen oder Gasentladungs-lampen.
Warnleuchten werden im Genehmigungsverfahren jeweils nur als Einzeleinheiten lichttechnisch auf hinreichende Bauart, Wirksamkeit und Blendvermeidung geprüft. Weder im nationalen noch im internationalen Regelungstext bestehen Vorschriften über die höchstzulässige Anzahl, die maximale Gesamtleistung, die Schaltung sowie die Anbauhöhe von Warnleuchten. Dies führt inzwischen besonders bei blauen Warnleuchten zu einer subjektiv wahrgenommenen „Übersignalisierung“ vieler Einsatzfahrzeuge durch zu viele Leuchten in alle Richtungen mit teilweise zwei oder mehr Systemen im selben Abstrahlbereich. Auch wenn die verbauten Warnleuchten intermittierend betrieben werden, ist durch deren Vielzahl eine quasikontinuierliche Lichtabstrahlung vorhanden. Dies kann auch zu einer möglichen Verunsicherung anderer Verkehrsteilnehmer in ihrem Verhalten führen.
Ziel/ Nutzen:
Im Rahmen des Projekts ist eine Zusammenstellung der aktuell verbauten Technologien in modernen Kraftfahrzeugscheinwerfern, den zugehörigen gesetzlichen Anforderungen und möglichen Blend- und Schädigungsmechanismen und -grenzwerten für das menschliche Auge durchzuführen. Hierbei sind insbesondere unter Worst-Case Bedingungen die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte der OstrV- bzw. der Richtlinie 2006/25/EG zu berücksichtigen bzw. zu überprüfen. Bei möglichen Überschreitungen sind photometrische, produktspezifische sichere Größen zu definieren. Daraus sind dann mögliche photometrische Grenzwerte und Änderungsvorschläge für die bestehenden UNECE Regelungen für Kraftfahrzeugscheinwerfer zu erarbeiten, um für zukünftige Scheinwerferentwicklungen die Problematik zu entschärfen. Hier sind Möglichkeiten wie beispielsweise Vorschriften für maximale Leuchtdichten bzw. Mindestflächen für den Lichtaustritt für Abblendlicht und Fernlicht, eventuell frequenzabhängige Lichtgrenzwerte oder die Notwendigkeit von Änderungen der Lichtfarbe zu betrachten und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten und wissenschaftlich zu begründen.
Zur Vermeidung der beschriebenen Probleme bei Warnleuchten sind genauere Vorschriften zur höchstzulässigen Anzahl, zu Wirkrichtungen von Warnleuchten und zu zulässigen Schaltungen in der StVZO erforderlich, um die gewünschte Warnwirkung ohne eine gleichzeitige Übersignalisierung zu erhalten. Ein vom BMDV vorgestellter Ent¬wurf der Richtlinie „Anforderungen an die geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 StVZO: Warnleuchten für blaues und für gelbes Blinklicht – geometrische Sichtbarkeit“ ist im Rahmen des Projektes zu evaluieren. Bezüglich der Blendungsgrenz¬werte sollen anwendungsbezogene, physiologische und psychologische Grenzwerte in Anlehnung an Forschungen der BAuA definiert werden. Hierbei sind insbesondere zeitlich, orts- und geschwindigkeitsabhängig bedingte Einflüsse zu berücksichtigen.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
73000000 Mokslinių tyrimų ir taikomosios veiklos paslaugos bei su jomis susijusios konsultacinės paslaugos