Vokietija – Inžinerijos paslaugos – 2024-78_Ausbau_E233_CEF-Maßnahmen_LAP
Vokietija – Inžinerijos paslaugos – 2024-78_Ausbau_E233_CEF-Maßnahmen_LAP
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen
Adresas: Lucaskamp 9
Miestas: Lingen (Ems)
Pašto
kodas: 49809
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: NLStBV-Z-Vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
2024-78_Ausbau_E233_CEF-Maßnahmen_LAP
Nuorodos numeris: 03_290701_306155
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
71300000
Inžinerijos paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen (NLStBV - rGB Lingen) ist der Vorhabenträger dieses Ausbauvorhabens. Der vierstreifige Ausbau der E 233 ist im Fernstraßenbaugesetz zur Erweiterung von zwei auf vier Fahrstreifen vorgesehen. Das Vorhaben ist mit vordringlichem Bedarf im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen eingestuft. Der Planfeststellungsbeschluss für den hier betroffenen ersten Planungsabschnitt (PA 1) erfolge am 15.01.2024 (NLStBV) und wurde am 21.02.2024 gem. den §§ 17 ff des Bundesfernstraßengesetzes in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes festgestellt. Für den vierstreifigen Ausbau der E 233 ist gemäß Anlage 1 Ziffer 14.5 a.F. & n.F. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die dafür erforderliche Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurde im November 2010 abgeschlossen und bildete die Grundlage für die im Rahmen der Voruntersuchung erfolgten Varianten-vergleiche. Die Kriterien der Umweltverträglichkeit sind in die Bewertung der einzelnen Varianten eingeflossen. Diese umfassen die Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung der nach § 16 (1) n.F. UVPG erforderlichen Angaben auf die Schutzgüter gemäß § 2 (1) n.F. UVPG: - Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, - Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, - Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, - kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie - die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Zudem ist eine Betrachtung des Schutzgutes Klima bezüglich der Auswirkungen auf das globale Klima (§13 KSG) ergänzt worden. Eine Besonderheit im PA 1 ist die Querung des FFH-Gebietes "Ems" (DE 2809-331) auf einer Länge von etwa 4,2 Kilometern. Die B 402, die in den achtziger Jahren als "Nordumgehung Meppen" in relativ gestreckter Linienführung durch die Emsniederung geplant wurde, verläuft hier zur hochwasserfreien Führung und zur Überbrückung der Wasserstraße Ems (Dortmund-Ems-Kanal) auf einer ausgeprägten Dammlage. 1999 wurde das FFH-Gebiet "Ems" durch die Bundesrepublik Deutschland als FFH-Gebietsvorschlag gemeldet, 2004 von der EU-Kommission anerkannt. Das FFH-Gebiet "Ems" (DE 2809-331) befindet sich im Landkreis Emsland und erstreckt sich auf einer Nord-Süd-Achse (westl. von Papenburg im Norden bis östlich von Bad Bentheim im Süden) entlang des Flusslaufes der Ems. Ein Großteil des FFH-Gebietes umfasst Teile der Flussauen. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die "Landschaftspflegerische Ausführungsplanung" (LAP) für CEF-Maßnahmen mit längerer Wirksamkeitsdauer, die deshalb zeitig vor dem eigentlichen Baubeginn der Straße herzustellen sind. Angestrebt wird eine Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen gemäß der zeitlichen Staffelung, die sich aus den Anforderungen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung und dem Artenschutzbeitrag ergeben, um einen frühzeitigen Baubeginn des Straßen- und Brückenbaus zu ermöglichen.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
71300000 Inžinerijos paslaugos