Vokietija – Rizikos arba pavojaus vertinimas (statyboms) – Erweiterungsneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Sporthallen
Vokietija – Rizikos arba pavojaus vertinimas (statyboms) – Erweiterungsneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Sporthallen
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt
Adresas: Altstädter Kirchplatz 5
Miestas: Bielefeld
Pašto
kodas: 33602
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: ekvw@wolterspartner.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Erweiterungsneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Sporthallen
Nuorodos numeris: 2024-09 neu
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
71313410
Rizikos arba pavojaus vertinimas (statyboms)
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen
Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums
Espelkamp im Jahr 2019.
Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die
Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten.
Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden.
Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt.
Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6
erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH
3.
Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK
2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im
Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden.
Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft,
die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind
folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten:
• Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG
• „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude“ (QNG)
• „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude (QNG)
• Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit
Behinderungen vom 13.06.2024
Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung
der Planung zwingend erforderlich.
Das hier angefragte Leistungsbild der Koordination für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung, gemäß AHO Nr. 15 von Juni
2022 beinhaltet Regelleistungen, sowie Regelleistungen im Bedarfsfall sowie Optionale
Leistungen. Zudem wird die Übernahme der Funktion des beauftragen Dritten angefragt.
Sporthallenneubau
Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO
a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und
c) angefragt.
Als Optionale Leistung soll hier zudem das Leistungsbild j) pauschal angeboten werden.
Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f)
hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall
nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen.
Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als
Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10.
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Abbruch der bestehenden Sporthallen
Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO
a) – h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und
c) und g) angefragt.
Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) – f)
hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall
nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen.
Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als
Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10.
Die Anfrage für Leistungen im Bereich Koordination für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung richtet sich an Dienstleister,
die
1. Fundierte Kenntnisse im Bereich SiGeKo als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen
können
2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Leistungen termingerecht sowie im
Kostenrahmen durchzuführen.
Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
71313410 Rizikos arba pavojaus vertinimas (statyboms)