Vokietija – Atliekų perdirbimo paslaugos – Verwertung von Grünabfällen für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR

Vokietija – Atliekų perdirbimo paslaugos – Verwertung von Grünabfällen für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
      Adresas: Carl-Borgward-Str.
      Miestas: Neuwied
      Pašto kodas: 56566
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: vergabestelle@kreis-neuwied.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas:

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Verwertung von Grünabfällen für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      90514000 Atliekų perdirbimo paslaugos

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Konkrete Begründung der Änderung: Die Verlängerung der Vertragsdauer um ein halbes Jahr betrifft keine wesentliche Änderung des Vertrages im Sinne von § 132 GWB. Dies gilt mit Blick auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB wie auch § 132 Abs. 1 GWB: Am 01.12.2023 schloss die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR im Ergebnis eines EU-weiten Vergabeverfahrens zwei Verträge über Leistungen zur Erfüllung städtischer Aufgaben auf dem Gebiet der Abfallentsorgung (Vertrag zum Transport und zur Verwertung von Grünabfällen – Los 1; Vertrag zum Transport und zur Verwertung von Grünabfällen – Los 2) mit den benannten Auftragnehmern. Die Verträge wurde nach dortiger Option jeweils bis zum 31.12.2025 verlängert, um den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der Grünabfallbehandlungsanlage Linkenbach zu überbrücken. Die Bauleistungen für den Bau dieser Anlage wurden im Februar 2025 ausgeschrieben. Die GAB dient der Aufbereitung und Behandlung des auf dezentralen Astsammelplätzen, den Wertstoffhöfen wie auch des über Scheckkartensammlung im Landkreis Neuwied separat erfassten kommunalen Grünabfalls. Die Inbetriebnahme der Grünabfallbehandlungsanlage kann – trotz frühzeitiger Bekanntmachung und trotz sorgfältiger Vorbereitung und Durchführung – aufgrund zeitlicher Verzögerungen im Vergabeverfahren für die Bauleistungen nicht mehr wie geplant im Januar 2026 erfolgen, sondern ist nach aktuellem Bauzeitenplan für den 01.07.2026 vorgesehen. Die Verzögerungen im Vergabeverfahren für die Bauleistungen waren für den Auftraggeber unerwartet und nicht vorhersehbar. Bei den eingegangenen Angeboten wurden die für die Bauweise eröffneten Möglichkeiten vollumfänglich ausgeschöpft. Dies hatte sowohl Auswirkungen auf die angebotenen technischen Lösungen, welche sich erheblich voneinander unterschieden, als auch auf die angebotenen Preise, welche erheblich voneinander abwichen. Es ergab sich dadurch ein erhöhter inhaltlicher Prüfungsbedarf zu einzelnen Aspekten der Angebote. Diese Entwicklungen waren bei der seinerzeitigen Ausschreibung nicht absehbar, da sie aus den besonderen Spezifika der Angebote rührten und damit außerhalb des vorhersehbaren Risikobereichs des Auftraggebers lagen. Die Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein halbes Jahr ist jedoch zur Sicherung der Leistungen bis zur Inbetriebnahme der GAB Linkenbach, der auf den 01.07.2026 verschoben werden musste, erforderlich. Die nahtlose Erfüllung der komplexen von diesem Auftrag erfassten kommunalen Pflichtaufgaben kann in der kurzen Übergangszeit nur vom Auftragnehmer des jeweiligen Loses gesichert werden. Durch diese Änderung wird nicht in den Gesamtcharakter des Auftrages eingegriffen: Betroffen ist ausschließlich die zeitliche Komponente, ohne dass dies den komplexen Leistungsgegenstand oder die Vertragsstruktur verändern würde. Auch nach allgemeinen Grundsätzen des § 132 Abs. 1 GWB ist nicht von einer wesentlichen Änderung auszugehen: Es werden keine neuen Bedingungen eingeführt, welche eine andere Beteiligung oder ein anderes Ergebnis im damaligen Vergabeverfahren bewirkt hätten. Das wirtschaftliche Gleichgewicht des Auftrags wird nicht zugunsten der Auftragnehmer verschoben, der Auftraggeber erhält weiterhin eine adäquate Gegenleistung. Die Verlängerung hat aus Sicht des damaligen Wettbewerbers auch keine eigenständige Bedeutung – sie stellt sich angesichts ihres Anlasses und der ihr zugrundeliegenden komplexen Ausgangslage letztlich nur als ein Anhängsel zum damaligen Vorgang dar.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      90514000 Atliekų perdirbimo paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.