Vokietija – Interneto paslaugos – Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitband der Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek
Vokietija – Interneto paslaugos – Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitband der Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Amt Eidertal, handelnd für die Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek
Adresas: Heitmannskamp 2
Miestas: Flintbek
Pašto
kodas: 24220
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: info@amt-eidertal.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.amt-eidertal.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitband der Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek
Nuorodos numeris: 20/25
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
72400000
Interneto paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 23 unterversorgte Adresspunkte, im Los 2 (Mielkendorf) für 26 unterversorgte Adresspunkte und im Los 3 (Rodenbek) für 39 unterversorgte Adresspunkte.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchst. a der beihilferechtlichen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom 01.08.2024. Dieses Wirtschaftlichkeitslückenmodell beruht darauf, dass eine der jeweiligen Gemeinde vom Bund nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – und eine vom Land Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie – gewährte Förderung sowie der jeweilige gemeindliche Eigenanteil auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages (nach dem vom Bund vorgegebenen Muster) an das TKU weitergeleitet werden. Der (pro Los) Der ausgewählte
Netzbetreiber hat das geförderte Breitbandnetz im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auf der Basis der Vergabeunterlagen und seines Angebots aus dem Vergabeverfahren zu errichten und das Breitbandnetz anschließend für mindestens die Zweckbindungsdauer der Förderung (7 Jahre nach näherer Maßgabe der Zuwendungsbescheide) zu betreiben. Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativer Netztechnologie und alternativen Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren usw.) ist grundsätzlich förderfähig. Das Vergabeverfahren dient (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) dem Wettbewerb um die niedrigste geforderte Zuwendung (bzw. kalkulierte Wirtschaftlichkeitslücke). Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die der jeweiligen Gemeinde bewilligten Fördermittel und den der Bewilligung zugrunde liegenden kommunalen Eigenanteil – abzüglich der eigenen Kosten – begrenzt.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
72400000 Interneto paslaugos