Vokietija – Valgyklų valdymo paslaugos – W0480 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Diepholz
Vokietija – Valgyklų valdymo paslaugos – W0480 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Diepholz
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Adresas: Fontainengraben 200
Miestas: Bonn
Pašto
kodas: 53123
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: BAIUDBwDLII6EinkaufPersonaldienstleistungenIUD@bundeswehr.org
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: http://www.evergabe-online.de/
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
W0480 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Diepholz
Nuorodos numeris: 6002889814-BAIUDBw Inland
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
55512000
Valgyklų valdymo paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Gebäude L82 im Umfang dieser Leistungsbeschreibung in den in Anhang 2 zum DV bezeichneten Räumlichkeiten (einschl. Außenanlagen) auszuführen (siehe auch "Ort der Leistungserbringung" unter Punkt 2.3). Der AN erhält für den Betrieb des Kasinos in der Liegenschaft Fliegerhorst Diepholz die alleinige Bewirtschaftungsbefugnis. Anhang 3 (Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften [RÜL]) zum DV regelt die Überlassung der Infrastruktur und des darin befindlichen Liegenschaftsmaterials (im Folgenden insgesamt "Überlassungsgegenstand"1 genannt) im Einzelnen. Die Überlassung des Überlassungsgegenstandes erfolgt unentgeltlich, d.h. es wird kein Mietzins erhoben und die in § 13 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Kosten für die durch den Auftraggeber (AG) erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) trägt der AG.
Soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt, trägt der AG die Kosten für die Herrichtung des Überlassungsgegenstands für den Nutzungszweck nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Soll-Zustand). Der AG erhält den Überlassungsgegenstand auf seine Kosten für die gesamte Vertragsdauer in diesem - für die Leistungserbringung erforderlichen - Zustand.
Die Ausstattung des Überlassungsgegenstandes (siehe Anhang 2 zum DV (Liegenschaftsangaben) sowie Beilage 1 zu Anhang 3 (Inventarliste)) 2 erfolgt durch den AG auf dessen Kosten in dem unter Punkt 2.1.1.8 beschriebenen Umfang. Ausgenommen hiervon sind die Ausstattung der Gastbereiche und die Anschaffung des Kassensystems (Punkt 2.1.1.10). Beides hat durch den AN zu erfolgen. Regelungen zu Gläsern, Geschirr und Besteck finden sich in Punkt 2.1.1.9.
Der AG stellt - soweit erforderlich - IT-Service-Leistungen über seinen IT-Dienstleister, die BWI GmbH, entgeltlich zur Verfügung. Dahingehend schließt der AN eine separate Vereinbarung gemäß § 15 RÜL (Anhang 3 zum DV) wie in den Anforderungen Informationssicherheit (Anhang 7 zum DV) beschrieben.
Der AN hat bei der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen, dass die Räumlichkeiten einschließlich der in § 12 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Liegenschaftsbetriebsleistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies muss sich in der Preisbildung widerspiegeln3.
Zudem hat der AN die in Anhang 9 zum DV (Basissortiment) aufgeführten Gerichte zu den dort angegebenen Preisen anzubieten. Die Preise können vom AN jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst werden. Gemessen wird diese anhand der jahresdurchschnittlichen Veränderung des Preisindexes für die Beherbergungs- und Gaststättenleistungen für das abgelaufene Kalenderjahr.
Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen.
Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten im Rahmen der bewirtschafteten Betreuung nach Punkt 2.1 ist der AN in der Preisgestaltung frei.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
55512000 Valgyklų valdymo paslaugos