Vokietija – IT paslaugos: konsultavimas, programinės įrangos kūrimas, internetas ir aptarnavimo paslaugos – Weiterbetrieb und Weiterentwicklung der Mobilitätsplattform redy
Vokietija – IT paslaugos: konsultavimas, programinės įrangos kūrimas, internetas ir aptarnavimo paslaugos – Weiterbetrieb und Weiterentwicklung der Mobilitätsplattform redy
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Rheinbahn AG
Adresas: Lierenfelder Str. 42
Miestas: Düsseldorf
Pašto
kodas: 40231
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: rheinbahn@rheinbahn.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.rheinbahn.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Weiterbetrieb und Weiterentwicklung der Mobilitätsplattform redy
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
72000000
IT paslaugos: konsultavimas, programinės įrangos kūrimas, internetas ir aptarnavimo paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Die
Lieferung kann ausfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer
ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen.
Erläuterung: Eine Vergabe von dem Weiterbetrieb und der Weiterentwicklung der Mobilitätsplattform redy ist nur an die Better Mobility GmbH durchführbar, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 b) SektVO vorhanden ist. Die definierten
Anforderungen in ihrer umfangreichreichen Fülle und Kombination sind durch keine
anderen potentiellen Bieter möglich.
Die redy-App ist ein „White Label“-Produkt des Unternehmens Better Mobility GmbH, die Rheinbahn nutzt dieses Produkt im Rahmen einer zeitlich befristeten Überlassung von Software. Demnach ist die Better Mobility Inhaber der Software und hat alleinig den Zugriff, die Software gemäß den Vorgaben des Auftraggebers für das Produkt redy weiter zu entwickeln.
Bei dieser Beauftragung handelt sich um eine Änderungsbeauftragung zu unserer Bekanntmachung E44276722 vom 21.10.2019.
Folgerichtig wäre ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb
irreführend und der damit verbundene Aufwand zeitlich und wirtschaftlich
unzweckmäßig für alle Marktteilnehmer. Die vergaberechtlichen Grenzen der
Leistungsbestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern
die Bestimmung durch den Auftragsgegenstands sachlich gerechtfertigt ist, vom
Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich
vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere
Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Eine künstliche und damit unzulässige
Einschränkung des Wettbewerbs liegt damit nicht vor. Das Datum des Vertragsschlusses
mit der Better Mobility GmbH kann nicht eingetragen werden, da
dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich
ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die
Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt
vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in
Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss
zwischen der Rheinbahn AG und der Better Mobility GmbH 10 Tage
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Name und Anschrift des
Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: Better Mobility GmbH
Postanschrift: Lombardenstraße 24
Ort: Aachen NUTS-Code: Hamburg (DEA2D)
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bettermobility.de/
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
72000000 IT paslaugos: konsultavimas, programinės įrangos kūrimas, internetas ir aptarnavimo paslaugos