Trečiadienis, gruodžio 10 d.

Vokietija – Elektros paslaugos – Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Harburg

Vokietija – Elektros paslaugos – Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Harburg


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
      Adresas: Schloßplatz 6
      Miestas: Winsen/Luhe
      Pašto kodas: 21423
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: vergabestelle@LKHarburg.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas: http://www.landkreis-harburg.de

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Harburg
      Nuorodos numeris: 2025.0158

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      71314100 Elektros paslaugos

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Dienst-leistungskonzessionsverträge i. S. v. § 105 GWB oberhalb des aktuellen des EU-Schwellenwertes nach § 106 Abs. 2 Ziff. 4 GWB mit geeigneten Konzessionsnehmern über die Planung, die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Ladeeinrichtungen für E-PKW. Das Betriebsrisiko liegt folglich ausschließlich bei dem Konzessionsnehmer und der Landkreis Harburg garantiert weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Refinanzierung der Investitionen des Konzessionsnehmers. Um diese Ausschreibung optimal vorzubereiten, hat der Landkreis Harburg Anfang dieses Jahres eine EU-weit veröffentlichte Markterkundung durchgeführt, deren Unterlagen auf der Vergabeplattform abgerufen werden können. Alle vom Konzessionsnehmer zu errichtenden und betreibenden Ladepunkte sollen sich in verschiedenen Mitglieds-, Einheits- oder Gesamtge-meinden des Landkreises Harburg befinden. Der künftige Konzessionsnehmer hat dabei sowohl AC als auch DC-Ladesäulen zu planen, errichten und zu betreiben. Neben öffentlichen Standorten ist die Ladeinfrastruktur in einem Los auch im sog. halböffentlichen Raum zu errichten. Dabei wird dann auch der Nutzerkreis an einigen Standorten geringer sein als an den öffentlichen Standorten. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur hat schrittweise bis Ende 2030 durch die künftigen Konzes-sionsnehmer bei einer vorgesehenen Laufzeit der Konzession von zehn Jahren zuzüglich einer Verlängerungsoption von weiteren zehn Jahren zu erfolgen. Als Konzessionsgeber treten dabei sowohl der Landkreis Harburg als auch die nachfolgend aufgezählten Gemeinden/Samtgemeinden auf: - Samtgemeinde Elbmarsch - Samtgemeinde Hanstedt - Samtgemeinde Hollenstedt - Samtgemeinde Jesteburg - Gemeinde Neu Wulmstorf - Gemeinde Rosengarten - Samtgemeinde Salzhausen - Gemeinde Seevetal - Gemeinde Stelle. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die Bereitstellung der Flächen in einem wettbewerblichen, diskriminierungsfreien Verfahren zur Auswahl mehrerer Konzessionäre umzusetzen, welche die Errichtung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen LIS im Kreisgebiet nach Maßgabe der Anforderungen an die geltenden gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Gestaltung die technischen Eigenschaften der LIS und ihrer Standorte. Dabei ist die Konzession in Eigenverantwortung zu übernehmen. Die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse der betroffenen Flächen werden den künftigen Konzessionsnehmern im Zuschlagsfall mittels Abschlusses von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den zuständigen Kommunen eingeräumt. Die Einräumung der Nutzung der Standorte beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis für die vertragsgegenständlichen öffentlichen Straßen- bzw. Wegeflächen gem. § 2 NStrG. Die Sondernutzungserlaubnis umfasst jeweils das Recht, die Wegefläche oberirdisch und unterirdisch für die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen LIS zu nutzen. Die Sondernutzungserlaubnis ist zeitlich beschränkt auf die Dauer der tatsächlichen Inanspruchnahme der Flächen und endet jeweils spätestens mit Vertragsende. Regelungen im NStrG finden hinsichtlich des Kostenersatzes neben diesem Vertrag keine Anwendung.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      71314100 Elektros paslaugos
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