Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel Regiobus Amorbach
Vokietija – Viešojo kelių transporto paslaugos – Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel Regiobus Amorbach
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Landratsamt Miltenberg
Adresas: Brückenstraße 2
Miestas: Miltenberg
Pašto
kodas: 63897
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: Kira.Ketelhoehn@lra-mil.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.landkreis-miltenberg.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel Regiobus Amorbach
Nuorodos numeris: 275 Linienbündel Regiobus Amorbach
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
60112000
Nereguliarus keleivinis transportas
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Der Landkreis Miltenberg (im Folgenden auch als "zuständige Behörde" bezeichnet) ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und damit gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG zugleich die zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Miltenberg einschließlich ausbrechender Linien einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) mit Betriebsbeginn 01.01.2027 zu erteilen. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG im Linienverkehr (gem. § 42 PBefG) und Linienbedarfsverkehr (gem. § 44) bzw. On Demand-Verkehr.
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt.
Hinsichtlich der Anforderungen an das Verkehrsangebot, die Angebotsgestaltung sowie der einzuhaltenden Betriebsqualitäten sind die im Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (abrufbar unter: https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/wirtschaftverke/oepnvbusbahn/nahverkehrsplan/ ) beschriebenen Anforderungen zu beachten und für den Genehmigungsantrag einzuhalten. Aus dem Nahverkehrsplan (NVP) ergeben sich insbesondere die folgenden Mindestanforderungen:
- Linienweg, die Bedienungshäufigkeit, der Bedienungszeitraum sowie die Abstimmung der Fahrpläne (vgl. insbesondere Kapitel 9 mit Tabelle 59 Seite 250 zum NVP),
- Anforderungen mit Blick auf das Ziel der Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit und die Anforderungen an den Tarif und die Beförderungsbedingungen.
- weitere Mindestanforderungen sind unter Abschnitt VI.1 dieser Bekanntmachung zu finden.
Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Verlangen des Auftraggebers an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden muss. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain zurzeit fortgeschrieben und voraussichtlich im Sommer 2025 beschlossen und veröffentlicht wird.
Soweit sich in dieser Bekanntmachung Unterschiede oder Widersprüche gegenüber den Angaben im Nahverkehrsplan ergeben, gehen die Angaben dieser Bekanntmachung vor.
Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung der zuständigen Behörden/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mind. 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird.
Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II S. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach.
Ergänzend wird auf Abschnitt VI.1) dieser Bekanntmachung verwiesen. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
Vergeben wird die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren (Linienverkehr n. § 42 PBefG) und einem On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr n. § 44 PBefG).
Die Linienverkehre und der On Demand-Verkehr sollen sich in zeitlicher Hinsicht ergänzen. Der Linienverkehr umfasst v.a. die zur Schülerbeförderung notwendigen Fahrten an Schultagen in der in der Spitzenlastzeit von 6:30 bis 8:00 Uhr und von 12:00 bis 16:00 Uhr. Der On-Demand Verkehr verkehrt an allen Werktagen (Schule und Ferien) und Samstagen (ohne Feiertage) von 8:00 bis 20:00 Uhr.
Eine zentrale Aufgabe beider Verkehre ist die Sicherung der Zubringerfunktion zum SPNV.
Linienverkehr
Der ÖDA wird im Linienverkehr eine Fahrleistung ca. 150.000 Nutzwagenkilometer p.a.
Folgenden Linien sind zu bedienen:
Linie 93: Schneeberg/Kirchzell–Amorbach - Kleinheubach–WIKA – Glanzstoffwerke und zurück
Linie 94: Amorbach–Weilbach–Weckbach–Gönz und zurück
Linie 95: Amorbach–Kirchzell –Watterbach–Breitenbuch/Ottorfszell und zurück.
Linie 96: Amorbach–Buch–Preunschen –Mörschenhardt–Mudau und zurück
Linie 97: Amorbach–Schneeeberg–Gottersdorf–Reichardtshausen – Neudorf – Amorbach
Linie 98: Amorbach–Beuchen/Boxbrunn–Eulbach und zurück
Linie 99: Amorbach–Schneeberg–Hambrunn–Zittenfelden und zurück
On Demand-Verkehr
Der On-Demand-Verkehr erfolgt auf telefonische oder App-basierte Bestellung durch den Fahrgast.
Die Betriebsleistung ist von der Nachfrage abhängig. Die zuständige Behörde rechnet mit einer Fahrleistung von rd. 100.000 km p.a.
Das Bediengebiet umfasst die Gemeinden Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach vollständig.
Der On Demand Verkehr ist als Flächenbetrieb zu gestalten. Es gibt keine festgelegten Linien und keinen Fahrplan. Die Beförderung erfolgt vom Einstiegsort direkt zum Zielort. Der Fahrtverlauf ergibt sich aus den gebündelten Fahrtanfragen.
Fahrtanfragen müssen bis mind. 60 Min. vor dem gewünschten Fahrtantritt möglich sein. Die maximale Abweichung vom gewünschten Fahrtantritt darf nicht mehr als 30 Min. hinter diesem liegen. Unter Beachtung dieser Parameter müssen während der Betriebszeiten mind. 90% der Fahrtanfragen bedient werden können. Entsprechend vorliegenden Untersuchungen sind zur Sicherung dieser Standards zwei Fahrzeuge notwendig.
Das erforderliche Hintergrundsystem zur Bestellung und Disposition des On-Demand-Verkehrs wird vom Aufgabenträger beigestellt.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
60112000 Viešojo kelių transporto paslaugos
60140000 Nereguliarus keleivinis transportas