Vokietija – Apskaitos, audito ir fiskalinės paslaugos – 81311603 - Prüfung von GIZ-Schlussrechnungen am Unternehmenssitz in Eschborn
Vokietija – Apskaitos, audito ir fiskalinės paslaugos – 81311603 - Prüfung von GIZ-Schlussrechnungen am Unternehmenssitz in Eschborn
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Adresas: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Miestas: Eschborn
Pašto
kodas: 65760
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: zuhal.uysal@giz.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
81311603 - Prüfung von GIZ-Schlussrechnungen am Unternehmenssitz in Eschborn
Nuorodos numeris: 81311603
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
79200000
Apskaitos, audito ir fiskalinės paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beauftragt, die Verwendungsnachweise und Schlussberichte abgeschlossener IKI-Projekte zu prüfen (rechtlich-kaufmännisch und fachlich). Dafür wurde ein spezielles Team an den Standorten Berlin, Eschborn und Bonn eingerichtet. Die IKI fördert seit 2008 Projekte zum Klima- und Biodiversitätsschutz in Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländern. Bis Oktober 2021 wurde die IKI vom BMU bzw. BMUV umgesetzt. Aktuell hat das BMWK die Federführung für die Internationale Klimaschutzinitiative übernommen.
Die Agenda 2030 ist ein zentraler Aspekt der IKI und vereint wirtschaftliche Entwicklung, Armutsbekämpfung, soziale Inklusion, politische Teilhabe und ökologische Aspekte. Das BMWK/BMUV möchte die Agenda 2030 in allen Bereichen berücksichtigen. Dies hat ebenso Auswirkungen auf die Prüfung von Schlussrechnungen:
Ein Aspekt, der hier berücksichtigt werden soll, ist das Ziel 16 der Agenda 2030, welches für Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen steht. Die hier angestrebte gute Regierungs-führung und die Schaffung effektiver Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption sind wesentlich für die erfolgreiche Umsetzung aller anderen Ziele. Korruptionsprävention in Projekten für nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen, erhöht die Effizienz der eingesetzten Mittel und hilft angestrebte Wirkungen tatsächlich zu erreichen.
Für die Durchführung der Fördermaßnahmen im Rahmen der IKI, d.h. finanzieller Förderung von Klima- und Biodiversitätsschutzprojekten, gelten einerseits die Verwaltungsvorschriften zu §§ 7, 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Daneben werden die IKI-Fördermittel in Form von Aufträgen an die Durchführungsorganisationen des Bundes, GIZ und KfW, vergeben.
In Anlehnung an die Verfahren zu Zuwendungen legt die GIZ spätestens sechs Monate nach Abschluss der Projekte einen Schlussbericht und eine Schlussrechnung vor.
Die GIZ tritt hier in zwei Rollen auf:
- Einerseits ist sie im Rahmen der IKI-Projektförderung für die Durchführung verschiedenster Klima- und Biodiversitätsschutzprojekte beauftragt.
- Andererseits ist sie vom BMUV/BMWK damit beauftragt Verwendungsnachweise und Schlussberichte abgeschlossener IKI-Projekte zu prüfen. In dieser Funktion erfolgt die hier vorliegende Leistungsbeschreibung:
Die AG hat im Rahmen der zuletzt genannten Rolle bei abgeschlossenen GIZ-Projekten (erste Rolle) den Schlussbericht, bestehend aus Schlussrechnung und Sachbericht, daraufhin zu prüfen, ob während der Projektdurchführung die vereinbarte Leistung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht wurde.
Prüfungsrechte der GIZ ergeben sich für IKI-Projekte, die von der GIZ umgesetzt werden, aus der Beauftragung selbst sowie aus § 14 Abs.1 des Generalvertrags. Danach sind das BMWK/BMUV und das VN-Team jederzeit berechtigt, den Stand und die Ergebnisse der Projektdurchführung zu prüfen und weitere Informationen einzuholen. Nach Nr. 3 der Ergänzungsvereinbarung zu § 13 des Generalvertrags vom 01.02.1979, zuletzt geändert am 19.11.2013, ist der unmittelbare Zugriff auf die Einzelbelege durch den auftragsbezogenen Einzelbelegnachweis sichergestellt (Kostenträger-Belegnachweis / Kostenobligo Bericht).
Inwieweit die GIZ von ihren Prüfungsrechten Gebrauch macht, obliegt ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Für jedes zu prüfende IKI-Projekt werden stichprobenweise Belege geprüft.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
79200000 Apskaitos, audito ir fiskalinės paslaugos