Vokietija – Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos – Nicht offener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, "Neubau Otto-Schott-Gesamtschule" in Witten

Vokietija – Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos – Nicht offener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, "Neubau Otto-Schott-Gesamtschule" in Witten


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Stadt Witten
      Adresas:
      Miestas: Witten
      Pašto kodas: 58452
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: jasmin.hauser-ankenbrand@stadt-witten.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas:

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Nicht offener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, "Neubau Otto-Schott-Gesamtschule" in Witten
      Nuorodos numeris: 24_1385

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      71000000 Architektūrinio projektavimo paslaugos

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Am Standort der heutigen Otto-Schott-Realschule soll die dritte Gesamtschule Wittens entstehen: Die Otto-Schott-Gesamtschule. Der Neubau für die Otto-Schott-Gesamtschule soll auf dem Gelände der heutigen Otto-Schott-Realschule entstehen. Dabei besteht die Option, an die bestehende Sporthalle Am Viehmarkt anzubauen. Die Sporthalle Am Viehmarkt ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erhalten. Für die Baumaßnahme ist nach dem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" (BNB) ein Gesamterfüllungsgrad größer 65% vorgegeben. Im Hinblick auf eine angestrebte Förderung soll großer Wert auf die Nachhaltigkeitsqualität, insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit im Bauprozess sowie über den gesamten Lebenszyklus hinweg, gelegt werden. Neben den BNB-Kriterien sind daher auch die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen (QNG) zu erfüllen. _______________________________________________________________________ Der Flächen- und Raumbedarf ist mit ca. 8.400 qm NUF und ca. 14.000 qm BGF vorgesehen. Die Schule werden ca. 880 Schülerinnen und Schüler besuchen. Zu beachten ist ein vorkalkulierter maximaler Kostenrahmen von 54 Mio. EUR brutto (KG 300 und 400 brutto) für den Neubau und 3,9 Mio EUR brutto für die Außenanlagen und Freiflächen (KG 500). Eine Kostenobergrenze wird erst im Anschluss an den Wettbewerb festgelegt. Die Wettbewerbsarbeiten sollen sich jedoch an dem Kostenrahmen orientieren. _______________________________________________________________________ Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsteam zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit 15 teilnehmenden Teams (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) vorgesehen. Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner. Teilnehmerin/ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst die 1. Preisträgerin/ der 1. Preisträger, wie in der Verfassererklärung benannt. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die Stadt Witten Verhandlungen mit allen Preisträgerinnen/Preisträgern vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträgerinnen/ Preisträger, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. Dies erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien und einer gesicherten Finanzierung. Folgende Leistungen werden vergeben: 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): 2. Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV) 3. Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI: 4. Fachplanung Tragwerksplanung nach § 46 HOAI 5. Beratungsleistungen Bauphysik nach Anlage 1.2 HOAI 6. Verkehrsanlagen 7. Abbruchkonzept/Abbruchplanung einschließlich Schadstoffuntersuchung _______________________________________________________________________ Sofern die Beauftragung der kompletten Ausführungsplanung nicht erfolgt, wird die Ausloberin durch eine anteilige weitere Beauftragung der Leistungsphase 5 gemäß HOAI sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Dies erfolgt z.B. durch Regeldetails, Funktionalausschreibung und gestalterische Bau- und Qualitätskontrolle. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 34 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht. Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). _______________________________________________________________________ Es ist beabsichtigt, eine Generalplanungsvergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträgerinnen/ Preisträger des Wettbewerbs entsprechende Planungsteams inklusive Fachplaner zusammenstellen und vorstellen müssen. _______________________________________________________________________ Die Ausloberin wird die Preisträgerinnen/Preisträger die weitere Bearbeitung in einem Generalplanungsauftrag stufenweise übertragen. Der Generalplanungsauftrag enthält mindestens die Leis- tungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI sowie Freianlagen § 39 HOAI Leistungsphasen 2 bis 5 (im Falle einer GU-Vergabe Leistungsphase 5 nur teilweise - Leitdetails und künstlerische Oberleitung) und analog weitere Objektplanungen und Fachplanungen wie Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist darüber hinaus vorgesehen, die Bauleistungen im Rahmen eines Generalunternehmensauftrags zu vergeben. Optional ist die gewerkeweise Vergabe nicht ausgeschlossen. _______________________________________________________________________ Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung eines/ einer Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      71000000 Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos
      71220000 Architektūrinio projektavimo paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.